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Gesetz zur Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (Windenergieflächenbedarfsabschaffungsgesetz - WindBAG)
Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/5388
Was ändert sich?
Das Gesetz, das den Bundesländern verbindliche Flächenziele für Windräder an Land vorgibt, soll ersatzlos gestrichen werden. Die Länder müssten dann keine festgelegten Flächenanteile mehr für Windenergie ausweisen.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Sofortige und vollständige Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG); Aufhebung Windenergieflächenbedarfsgesetz
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Unternehmen, insbesondere energieintensive BetriebeEntlastungindirekt
Laut Entwurf entfallen weitere Strompreissteigerungen, die die Betriebskosten erhöhen würden.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Keiner. Die Wirtschaft profitiert mittelbar, da mit der Aufhebung des WindBG weitere Strompreissteigerungen durch den forcierten Ausbau von WEA entfallen.“
- Haushalte als StromkundenEntlastungindirekt
Laut Entwurf sollen weitere Strompreissteigerungen durch den beschleunigten Windenergieausbau entfallen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Bürger profitieren mittelbar, da mit der Aufhebung des WindBG weitere Strompreissteigerungen durch den forcierten Ausbau von WEA entfallen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. Die Bürger profitieren mittelbar, da mit der Aufhebung des WindBG weitere Strompreissteigerungen durch den forcierten Ausbau von WEA entfallen. Die entfallenden zusätzlichen Belastungen für den Bundeshaushalt …
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für Subventionen an WEA-Betreiber können der Gegenfinanzierung der Senkung von Energiesteuern dienen und beispielsweise für die vollständige Senkung der Stromsteuer auf das rechtlich erforderliche EU-Minimum eingesetzt werden. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Die Wirtschaft profitiert mittelbar, da mit der Aufhebung des WindBG weitere Strompreissteigerungen durch den forcierten Ausbau von WEA entfallen. Die entfallenden zusätzlichen Belastungen für den Bundeshaushalt für Subventionen an WEA-Betreiber können der Gegenfinanzierung der Senkung von Energiesteuern dienen und beispielsweise für die vollständige Senkung der Stromsteuer auf das rechtlich erforderliche EU-Minimum eingesetzt werden. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Sowohl durch die Abschaffung der Flächenvorgaben als auch durch den Entfall des beschleunigten Ausbaus von WEA entfallen umfangreiche Planungsaufwendungen, Kontroll- und Genehmigungspflichten in Bund, Ländern und Kommunen. Die entfallenden Pflichten der Verwaltung ermöglichen Personalabbau in den zuständigen Ministerien und nachgeordneten Behörden. Die freiwerdenden Haushaltsmittel können der Gegenfinanzierung der Senkung von Energiesteuern dienen und beispielsweise für die vollständige Senkung der Stromsteuer auf das rechtlich erforderliche EU-Minimum eingesetzt werden.
- Weitere Kosten
Keine.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht16. April 2026 · BT-Drs. 21/5388
- Bundestag: 1. Lesung8. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/78
Im Bundestag gesagt
13 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Christian Reck · MdB, AfD8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9332C
- Dr. Maria-Lena Weiss · MdB, CDU/CSU8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9333C
- Katrin Uhlig · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9334C
- Dunja Kreiser · MdB, SPD8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9336B
- Lorenz Gösta Beutin · MdB, DIE LINKE8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9338A
- Michael Kießling · MdB, CDU/CSU8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9339A
- Leif-Erik Holm · MdB, AfD8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9340B
- Helmut Kleebank · MdB, SPD8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9341A
- Dr. Alaa Alhamwi · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9343A
- Jörg Cezanne · MdB, DIE LINKE8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9344D
- Lars Rohwer · MdB, CDU/CSU8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9345C
- Carolin Bachmann · MdB, AfD8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9347A
- Elisabeth Winkelmeier-Becker · MdB, CDU/CSU8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9350A