- Staat, Politik und Europa
- Wirtschaft und Handel
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz - VSAAG)
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/6561
Was ändert sich?
Für Schaden- und Unfallversicherungen wird ein neuer Sicherungsfonds geschaffen, und die Finanzaufsicht kann angeschlagene Versicherer geordnet abwickeln. Zusätzlich sinkt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel von Oktober bis Dezember 2026 um 14 Cent je Liter.
Ab wann: Grundsätzlich am Tag nach der Verkündung; die Versicherungsregeln am 29. bzw. 30. Januar 2027; der Tankrabatt gilt vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2026KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke
Verkündet am 30. September 2026 im BGBl I 2026, 275. In Kraft seit 1. Oktober 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Weitere Integration des Binnenmarkts im Versicherungsbereich mit besserer Berücksichtigung der Langfristigkeit des Versicherungsgeschäfts und größeren Spielräumen der Versicherungsunternehmen bei der Kapitalanlage, Stärkung …
Mehr lesenWeniger
der Proportionalität des europäischen Aufsichtsrahmens, Erleichterungen für die neue Kategorie der kleinen und nicht komplexen Unternehmen, verstärkte Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsrisiken, neue makroprudenzielle Maßnahmen, Stärkung der Gruppenaufsicht und eine verstärkte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten; neuer harmonisierter Rahmen für die Sanierung und kontrollierte Abwicklung von Versicherungsunternehmen unter Wahrung der Stabilität der Finanzmärkte und als Alternative zu Insolvenzverfahren; Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz – VSAG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen sowie Folgeänderungen in weiteren 3 Gesetzen; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2025/1 vom 27. November 2024 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2017/1129 (ABl. L, 2025/1, 08.01.2025) ; Richtlinie (EU) 2025/2 vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU (ABl. L, 2025/2, 08.01.2025) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen und Erweiterungen betr. Struktur der Sicherungsfonds, Kooperationspflichten, Sonderbeiträge zum Sicherungsfonds für Lebensversicherer, Energiesteuersenkung auf Kraftstoffe, Tankrabatt; redaktionelle Änderungen; Änderung eines weiteren Gesetzes und einer weiteren Rechtsverordnung
Wer ist betroffen?
- Autofahrerinnen und AutofahrerEntlastungindirekt
Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel sinkt um 14 Cent je Liter, mit Umsatzsteuer rund 17 Cent, vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2026.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel werde in diesem Zeitraum um 14 Cent je Liter gesenkt.“
- Kundinnen und Kunden von Schaden- und UnfallversicherungenEntlastung
Für diesen Bereich gibt es erstmals einen Sicherungsfonds, der bei einer Schieflage des Versicherers einspringen kann.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Komplettiert wird das System durch eine neue Sicherungseinrichtung für den Bereich Schaden und Unfall.“
- Privat Kranken- und PflegeversicherteWirkung unklarindirekt
Nach Hinweis des PKV-Verbands könnten zweckgebundene Altersrückstellungen künftig auch für Notfälle in anderen Versicherungssparten herangezogen werden.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Der PKV-Verband habe in der Anhörung auf die möglichen Folgen hingewiesen, wonach die zweckgebundenen Altersrückstellungen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung künftig für Notfälle in vollständig anderen Sparten herangezogen werden könnten“
- Versicherungskundinnen und -kunden allgemeinWirkung unklarindirekt
Nach Einschätzung der AfD-Fraktion könnten die Kosten der neuen Strukturen über höhere Prämien an die Versicherungskunden weitergegeben werden.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Dies führe aus Sicht der Fraktion der AfD zu einer unnötigen Doppelstruktur, deren Kosten letztlich von den Versicherungskunden über höhere Kosten und steigende Prämien getragen würden.“
- VersicherungsunternehmenBelastung
Es entsteht einmaliger Aufwand von rund 15,8 Millionen Euro und jährlicher Aufwand von rund 12 Millionen Euro, unter anderem durch Sanierungs- und Abwicklungspläne.
Zu tun: Präventive Sanierungspläne und Informationen für die Abwicklungsplanung erstellen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Durch dieses Gesetz entsteht für die Wirtschaft einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 15,8 Millionen Euro und ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 12 Millionen Euro.“
- Kleine und nicht komplexe VersicherungsunternehmenEntlastung
Sie erhalten automatische Erleichterungen, etwa bei der Häufigkeit der Berichterstattung; die Entlastung beträgt insgesamt rund 1 Million Euro im Jahr.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Für die neue Kategorie der kleinen und nicht komplexen Unternehmen gelten künftig automatisch Erleichterungen etwa bei der Frequenz der Berichterstattung.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Auf Bundesebene entsteht durch dieses Gesetz beim Bundesministerium der Finanzen ein Mehrbedarf von zwei Stellen im höheren Dienst, der finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 08 gegenzufinanzieren ist. Den Ländern und Kommunen entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch dieses Gesetz entsteht für die Bürgerinnen und Bürger kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Durch dieses Gesetz entsteht für die Wirtschaft einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 15,8 Millionen Euro und ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 12 Millionen Euro. …
Mehr lesenWeniger
Der überwiegende Anteil entfällt auf EU-Umsetzungen und hier insbesondere auf die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2025/1 in nationales Recht. Bei der Umsetzung der Änderungen der Richtlinie 2009/138/EG alte Fassung resultiert der Aufwand unter anderem aus neuen Anforderungen an das Risikomanagement und an die Geschäftsorganisation. Aus der Umsetzung der Änderung der Richtlinie 2009/138/EG alte Fassung folgt aufgrund von Erleichterungen für kleine und nicht komplexe Unternehmen eine jährliche Entlastung in Höhe von rund 1 Million Euro. Es handelt sich um ein „Out“ im Sinne der „One in, one out“-Regel. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten: Es entstehen einmalige Bürokratiekosten aus Informationspflichten in Höhe von 377 997,35 Euro. Weiterhin entstehen jährliche Bürokratiekosten aus Informationspflichten in Höhe von 9 323 120,00 Euro jährlich, abzüglich Entlastungen in Höhe von 436 585,00 Euro jährlich. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch dieses Gesetz entsteht über die bereits in Abschnitt D dargestellten Kosten hinaus ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand von rund 3,8 Millionen Euro (einmalig) und rund 1 Million Euro (jährlich) für die Verwaltung (Bundesverwaltung und Landesverwaltung). Wegen des geringfügigen Anteils für die Landesverwaltung (jeweils unter 100 000 Euro) erfolgt insoweit kein gesonderter Ausweis.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 18. Juni 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht1. Mai 2026 · BR-Drs. 253/26
- Bundesrat: 1. Durchgang12. Juni 2026 · BR-PlPr. 1066
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht18. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6561
- Bundestag: 1. Lesung25. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/86
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung23. September 2026 · BT-Drs. 21/8157
- Bundesrat: 2. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068
- Bundestag: 2. Lesung25. September 2026 · BT-PlPr. 21/97
- Bundestag: 3. Lesung25. September 2026 · BT-PlPr. 21/97
- Im Bundesgesetzblatt verkündet30. September 2026
Namentliche Abstimmung am 25. September 2026
Tankrabatt für Benzin und Diesel · angenommen
| Fraktion | Ja | Nein | Enth. | Fehlt |
|---|---|---|---|---|
| CDU/CSU | 200 | 0 | 0 | 8 |
| AfD | 120 | 0 | 0 | 30 |
| SPD | 112 | 0 | 0 | 8 |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 0 | 73 | 0 | 12 |
| Die Linke | 1 | 54 | 0 | 9 |
| fraktionslos | 1 | 1 | 0 | 1 |
Im Bundestag gesagt
7 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Armand Zorn · MdB, SPD25. September 2026 · Plenarprotokoll 21/97, S. 12076D
- Hauke Finger · MdB, AfD25. September 2026 · Plenarprotokoll 21/97, S. 12078A
- Dr. Stefan Korbach · MdB, CDU/CSU25. September 2026 · Plenarprotokoll 21/97, S. 12079A
- Katharina Dröge · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN25. September 2026 · Plenarprotokoll 21/97, S. 12079C
- Doris Achelwilm · MdB, DIE LINKE25. September 2026 · Plenarprotokoll 21/97, S. 12082C
- Dr. Florian Dorn · MdB, CDU/CSU25. September 2026 · Plenarprotokoll 21/97, S. 12083B
- Rainer Groß · MdB, AfD25. September 2026 · Plenarprotokoll 21/97, S. 12087A