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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz - VSAAG)

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/6561

Was ändert sich?

Für Schaden- und Unfallversicherungen wird ein neuer Sicherungsfonds geschaffen, und die Finanzaufsicht kann angeschlagene Versicherer geordnet abwickeln. Zusätzlich sinkt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel von Oktober bis Dezember 2026 um 14 Cent je Liter.

Ab wann: Grundsätzlich am Tag nach der Verkündung; die Versicherungsregeln am 29. bzw. 30. Januar 2027; der Tankrabatt gilt vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2026KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke

Verkündet am 30. September 2026 im BGBl I 2026, 275. In Kraft seit 1. Oktober 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Weitere Integration des Binnenmarkts im Versicherungsbereich mit besserer Berücksichtigung der Langfristigkeit des Versicherungsgeschäfts und größeren Spielräumen der Versicherungsunternehmen bei der Kapitalanlage, Stärkung …

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der Proportionalität des europäischen Aufsichtsrahmens, Erleichterungen für die neue Kategorie der kleinen und nicht komplexen Unternehmen, verstärkte Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsrisiken, neue makroprudenzielle Maßnahmen, Stärkung der Gruppenaufsicht und eine verstärkte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten; neuer harmonisierter Rahmen für die Sanierung und kontrollierte Abwicklung von Versicherungsunternehmen unter Wahrung der Stabilität der Finanzmärkte und als Alternative zu Insolvenzverfahren; Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz – VSAG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen sowie Folgeänderungen in weiteren 3 Gesetzen; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2025/1 vom 27. November 2024 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2017/1129 (ABl. L, 2025/1, 08.01.2025) ; Richtlinie (EU) 2025/2 vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU (ABl. L, 2025/2, 08.01.2025) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen und Erweiterungen betr. Struktur der Sicherungsfonds, Kooperationspflichten, Sonderbeiträge zum Sicherungsfonds für Lebensversicherer, Energiesteuersenkung auf Kraftstoffe, Tankrabatt; redaktionelle Änderungen; Änderung eines weiteren Gesetzes und einer weiteren Rechtsverordnung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Auf Bundesebene entsteht durch dieses Gesetz beim Bundesministerium der Finanzen ein Mehrbedarf von zwei Stellen im höheren Dienst, der finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 08 gegenzufinanzieren ist. Den Ländern und Kommunen entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch dieses Gesetz entsteht für die Bürgerinnen und Bürger kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Durch dieses Gesetz entsteht für die Wirtschaft einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 15,8 Millionen Euro und ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 12 Millionen Euro. …

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Der überwiegende Anteil entfällt auf EU-Umsetzungen und hier insbesondere auf die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2025/1 in nationales Recht. Bei der Umsetzung der Änderungen der Richtlinie 2009/138/EG alte Fassung resultiert der Aufwand unter anderem aus neuen Anforderungen an das Risikomanagement und an die Geschäftsorganisation. Aus der Umsetzung der Änderung der Richtlinie 2009/138/EG alte Fassung folgt aufgrund von Erleichterungen für kleine und nicht komplexe Unternehmen eine jährliche Entlastung in Höhe von rund 1 Million Euro. Es handelt sich um ein „Out“ im Sinne der „One in, one out“-Regel. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten: Es entstehen einmalige Bürokratiekosten aus Informationspflichten in Höhe von 377 997,35 Euro. Weiterhin entstehen jährliche Bürokratiekosten aus Informationspflichten in Höhe von 9 323 120,00 Euro jährlich, abzüglich Entlastungen in Höhe von 436 585,00 Euro jährlich. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch dieses Gesetz entsteht über die bereits in Abschnitt D dargestellten Kosten hinaus ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand von rund 3,8 Millionen Euro (einmalig) und rund 1 Million Euro (jährlich) für die Verwaltung (Bundesverwaltung und Landesverwaltung). Wegen des geringfügigen Anteils für die Landesverwaltung (jeweils unter 100 000 Euro) erfolgt insoweit kein gesonderter Ausweis.

Weitere Kosten

Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 18. Juni 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/6561 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht1. Mai 2026 · BR-Drs. 253/26
  2. Bundesrat: 1. Durchgang12. Juni 2026 · BR-PlPr. 1066
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht18. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6561
  4. Bundestag: 1. Lesung25. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/86
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung23. September 2026 · BT-Drs. 21/8157
  6. Bundesrat: 2. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068
  7. Bundestag: 2. Lesung25. September 2026 · BT-PlPr. 21/97
  8. Bundestag: 3. Lesung25. September 2026 · BT-PlPr. 21/97
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet30. September 2026

Namentliche Abstimmung am 25. September 2026

Tankrabatt für Benzin und Diesel · angenommen

Stimmen nach Fraktion
FraktionJaNeinEnth.Fehlt
CDU/CSU200008
AfD1200030
SPD112008
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN073012
Die Linke15409
fraktionslos1101
Alle Stimmen und Abweichler ansehenQuelle: abgeordnetenwatch.de (CC0). Bei Abstimmungen per Handzeichen gibt es keine Einzelergebnisse.

Im Bundestag gesagt

7 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.