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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

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Namentliche Abstimmung · 24. April 2026

Ablehnung eines Antrags zur Erhöhung der Pendlerpauschale

Vorlage abgelehnt · Vorlage der AfD

Abgestimmt wurde über die Empfehlung des Ausschusses, die Vorlage abzulehnen. „Ja“ heißt hier: Vorlage ablehnen, „Nein“: Vorlage nicht ablehnen.

Ergebnis

Stimmen nach Fraktion
FraktionJaNeinEnth.Abw.
CDU/CSU201007
AfD0135015
SPD112008
Grüne77008
Linke57007
Fraktionslos1101
Quelle: abgeordnetenwatch.de (CC0). Bei Abstimmungen per Handzeichen gibt es keine Einzelergebnisse.

Worum es ging

Ein weitere Antrag der AfD-Fraktion wurde im Bundestag abgelehnt, der eine umfassende steuerliche Entlastung von Berufspendler:innen vorsieht.

Kern des Antrags ist eine deutliche Erhöhung der sogenannten Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Für Fahrten mit dem Auto soll diese Pauschale bereits ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent pro Kilometer angehoben werden. Zudem soll die bisherige Obergrenze von 4.500€ für den steuerlichen Abzug entfallen, sodass auch längere regelmäßige Pendelstrecken vollständig berücksichtigt werden können. Darüber hinaus sieht der Antrag vor, die Pauschalen stärker nach Verkehrsmitteln zu differenzieren. Während Autofahrende stärker entlastet werden sollen, sollen Pauschalen für andere Verkehrsmittel angepasst werden; für Fußwege ist keine Pauschale mehr vorgesehen. Außerdem sollen die Pauschalen künftig automatisch an die Preisentwicklung angepasst werden, um steigende Kosten, etwa durch Inflation oder höhere Energiepreise, zu berücksichtigen. Auch Geringverdienende sollen von den Änderungen profitieren, indem die sogenannte Mobilitätsprämie ausgeweitet und bereits ab dem ersten Kilometer gewährt wird.

Zu dem Antrag lag auch eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor, in welchem die Ablehnung empfohlen wird. Die Beschlussempfehlung wurde mit 448 Ja-Stimmen zu 136 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.

Beschreibung: abgeordnetenwatch.deZum Gesetz: Gesetz zur Änderung des Stromsteuergesetzes und weiterer Vorschriften

Anders als die eigene Fraktion

Linie der Fraktion = häufigste abgegebene Stimme. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als abweichend.

Alle, die abgestimmt haben, stimmten wie ihre Fraktion.

Alle Stimmen

CDU/CSUgeschlossen Ja208
AfDgeschlossen Nein150
SPDgeschlossen Ja120
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENgeschlossen Ja85
Die Linkegeschlossen Ja64
Fraktionslosmehrheitlich Ja3