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Freitag, 9. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Namentliche Abstimmung · 8. Oktober 2026

Dritter Gesetzentwurf: Steuerfreiheit für Kryptogewinne nach einem Jahr abschaffen

Angenommen · Vorlage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ergebnis

Stimmen nach Fraktion
FraktionJaNeinEnth.Abw.
CDU/CSU0198010
AfD0134016
SPD011208
Grüne76009
Linke540010
Fraktionslos2100
Quelle: abgeordnetenwatch.de (CC0). Bei Abstimmungen per Handzeichen gibt es keine Einzelergebnisse.

Worum es ging

Im Rahmen einer Debatte zur Steuerpolitik hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt vier Anträge und drei Gesetzentwürfe zur namentlichen Abstimmung vorgelegt.

Der dritte und letzte Gesetzentwurf befasst sich mit der Besteuerung von Kryptowerten. Nach derzeitiger Rechtslage sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten wie Bitcoin oder Ether im Privatvermögen grundsätzlich steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt.

Die Grünen wollen diese Ein-Jahres-Frist abschaffen. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten sollen künftig unabhängig davon, wie lange sie gehalten wurden, mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Die Fraktion verweist darauf, dass beispielsweise Gewinne aus Aktien grundsätzlich versteuert werden müssen und sieht in der bisherigen Behandlung von Kryptowerten eine steuerliche Ungleichbehandlung. Die neuen Regeln sollen für Kryptowerte gelten, die seit dem 1. Januar 2026 erworben wurden.

Der dritte Gesetzentwurf wurde mit 132 Ja-Stimmen zu 445 Nein-Stimmen bei keinen Enthaltungen abgelehnt.

Beschreibung: abgeordnetenwatch.deZum Gesetz: Gesetz zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten

Anders als die eigene Fraktion

Linie der Fraktion = häufigste abgegebene Stimme. Wer nicht abgestimmt hat, zählt nicht als abweichend.

Alle, die abgestimmt haben, stimmten wie ihre Fraktion.

Alle Stimmen

CDU/CSUgeschlossen Nein208
AfDgeschlossen Nein150
SPDgeschlossen Nein120
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENgeschlossen Ja85
Die Linkegeschlossen Ja64
Fraktionslosmehrheitlich Ja3