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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Gescheitert

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h - Klimaschutzfolgenbereinigung)

Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/575

Was ändert sich?

Die AfD wollte im Grundgesetz festschreiben, dass Klimaschutz-Maßnahmen wie CO2-Bepreisung sowie der Ausbau von Wind- und Solarenergie nicht im überragenden öffentlichen Interesse liegen, und das Infrastruktur-Sondervermögen streichen. Der Ausschuss empfiehlt Ablehnung.

Ab wann: Am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Abgelehnt
Verfahren beendet: Abgelehnt
Ausschuss
dafür: AfD · dagegen: CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke

Worum geht es?

Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für die Sicherstellung, Planung, den Bau und Betrieb einer nachfragegerechten, stabilitätsorientierten, ausfallsicheren sowie wetterunabhängigen Energieversorgung mit möglichst niedrigen Gestehungskosten und Flächeninanspruchnahmen (z.B. …

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Kernenergie und Kohle), Aufhebung des überragenden öffentlichen Interesses bezüglich aller Maßnahmen und Regelungen zum Klimaschutz, insbes. betr. Vermeidung und Bepreisung von CO2-Emissionen, Förderung erneuerbarer Energien sowie entsprechender Maßnahmen in den Sektoren Industrie/Gewerbe, Verkehr und Gebäude, Aufhebung der Einführung von Sondervermögen; Änderung Art. 143h Grundgesetz

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine. Etwaige anfängliche temporäre Verwaltungsausgaben durch die Abschaffung der sehr weitreichenden und tiefgreifenden Regulierungen werden durch den daraus folgenden Wegfall behördlicher Kontrolle weit überkompensiert. Es ist von Einsparungen zweistelliger …

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Milliardenbeträge pro Jahr im Bundeshaushalt (Wegfall des Klima- und Transformationsfonds sowie der national und international anfallenden Ausgaben für „Klimaschutz“ und die „Transformation“), in zukünftigen Bundeshaushalten bei derzeitigen Vorhaben zum sogenannten Klimaschutz gar von Einsparungen dreistelliger Milliardenbeträge auszugehen. Die durch die Ersetzung des derzeit bestehenden Artikels 143h GG vollzogene Abschaffung der sogenannten Sondervermögen für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur ist somit ohne Schwierigkeiten für die Durchführung zielgenauer Infrastrukturvorhaben aus dem Kernhaushalt durchführbar. Jene Sondervermögensmittel zur Erreichung der „Klimaneutralität“ sind ohnehin nicht notwendig.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entstehen keine weitergehenden Verpflichtungen zur Dokumentation, Berichterstattung oder Einhaltung von Grenzwerten. Im Gegenteil wird vielmehr die Grundlage gelegt, mit daraus …

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ableitbaren Regeländerungen zum einen den bürokratischen Aufwand deutlich zu senken und zum anderen niedrigere Energiekosten bei deutlich erhöhter Versorgungssicherheit sowie sozialer Stabilität zu bewirken. Dies resultiert in merklichen Entlastungen bis aktuell über 1000 Euro – bei Fortschreibung der Vermeidungsszenarien drohen ab 2028 mehrere und ab 2045 gar etliche 1000 Euro Mehrkosten – pro Haushalt und Jahr. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft bestehen keine weitergehenden Verpflichtungen zur Dokumentation, Berichterstattung oder Einhaltung von Grenzwerten. Zudem ist mit der hieraus resultierenden Möglichkeit, durch daraus ableitbare Änderungen bzw. Aufhebung von Vorschriften von einer teils erheblichen Reduktion der Energiepreise und Bürokratiekosten auszugehen. Dieser Wegfall von Verpflichtungen und Teuerungen beseitigt wachstumshemmende Faktoren und führt zu einem Wirtschaftswachstum.

Weitere Kosten

Keine.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/575 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht24. Juni 2025 · BT-Drs. 21/575
  2. Bundestag: 1. Lesung26. Juni 2025 · BT-PlPr. 21/14
  3. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung19. September 2025 · BT-Drs. 21/1725
  4. Bundestag: 2. Lesung13. November 2025 · BT-PlPr. 21/40

Namentliche Abstimmung am 13. November 2025

Änderung des Grundgesetzes zur Klimaschutzfolgenbereinigung · abgelehnt

Stimmen nach Fraktion
FraktionJaNeinEnth.Fehlt
CDU/CSU020008
AfD1280023
SPD0109011
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN074011
Die Linke047017
fraktionslos0200
Alle Stimmen und Abweichler ansehenQuelle: abgeordnetenwatch.de (CC0). Bei Abstimmungen per Handzeichen gibt es keine Einzelergebnisse.

Namentliche Abstimmung am 13. November 2025

Gesetz zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur · abgelehnt

Stimmen nach Fraktion
FraktionJaNeinEnth.Fehlt
CDU/CSU020404
AfD1310020
SPD011406
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN07708
Die Linke046018
fraktionslos0200
Alle Stimmen und Abweichler ansehenQuelle: abgeordnetenwatch.de (CC0). Bei Abstimmungen per Handzeichen gibt es keine Einzelergebnisse.

Im Bundestag gesagt

24 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.