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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer Vorschriften zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Stromsektor

Eingereicht von: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · BT-Drs. 21/6914

Was ändert sich?

Betreiber geförderter Erneuerbare-Energien-Anlagen ab 100 Kilowatt müssen ab 2027 Zusatzerlöse abgeben, wenn der Strompreis über dem Förderwert liegt. Biomasseanlagen bleiben davon ausgenommen.

Ab wann: 1. Januar 2027KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
Grüne, LinkeDie einbringende Fraktion, dazu, wer bei ihren Vorlagen in dieser Wahlperiode im Ausschuss meist dafür stimmte. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben zur Abschöpfung von Mehrerlösen von geförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen in Hochpreisphasen durch Einführung eines Finanzierungsmodells in Form von zweiseitigen Differenzverträgen ("Contracts for Difference", CfDs): …

Mehr lesen

Ergänzung des vorhandenen Systems der geförderten Direktvermarktung mit Marktprämie um einen Refinanzierungsbeitrag für alle neuen Anlagen ab 100 Kilowatt installierter Leistung mit Ausnahme von Biomasseanlagen bei Überschreitung des anzulegenden Wertes im jeweiligen Kalenderjahr, dadurch Beteiligung von EE-Anlagen in Zeiten hoher Strompreise an den Kosten der Energiewende sowie Stärkung deren marktgetriebenen Ausbaus, Evaluierung des Gesetzes spätestens 2029; Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ sowie Änderung Anlage 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz, Änderung §§ 14, 15, 50, 51 und 61 sowie Anlage 1 Energiefinanzierungsgesetz Bezug: Verordnung (EU) 2024/1747 vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union (ABl.L 2024/1747, 26.06.2024, S.1) ; Verordnung (EU) 2024/1735 vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (ABl. L 2024/1735, 28.06.2024, S. 1) ; Verordnung (EU) 2019/943 vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. L 138, 14.06.2019, S. 54)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht7. Juli 2026 · BT-Drs. 21/6914
  2. Bundestag: 1. Lesung9. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/89