16 Reden, 98 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Neues Merkmal „sexuelle Identität“ in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz
In der 31. Sitzung am 9.10.2025 sprachen 16 Rednerinnen und Redner zu „Erste Beratung des von den Abgeordneten Helge Limburg, Nyke Slawik, Dr. Till Steffen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 9. Oktober 2025 · ca. 3 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion AfD. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Wir beraten heute über den wortgleichen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, der vor zwei Wochen bereits im Bundesrat beschlossen wurde. Eine Mehrheit der Bundesländer hat sich klar dafür ausgesprochen: Der Schutz queerer Menschen gehört ins Grundgesetz. Warum ist das so bedeutend?“
„Es ist ein einfacher Satz, den die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes an seinen Anfang gestellt haben: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Sechs Worte, ganz schlicht, und doch voller Kraft.“
„Sie haben diesen berühmten Dialog natürlich wiedererkannt. Alice trifft hinter den Spiegeln auf Goggelmoggel, das sprechende Ei, im Original „Humpty Dumpty“ genannt. Was aber hat die Spiegelwelt, was Humpty Dumpty mit dem Gesetzentwurf zu tun, den wir hier beraten?“
„Stellen Sie sich vor, Sie schlagen unser Grundgesetz auf und lesen dort: Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden. So ein Satz wäre für ganz viele Menschen in diesem Land ein Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit. So ein Satz wäre mehr als nur ein kleines juristisches Detail.“
„Heute geht es um eine ganz einfache Sache: Niemand soll wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden, nicht mehr und nicht weniger, und das soll im Grundgesetz verankert werden. Es geht nicht um Sonderrechte, es geht um den gleichen Schutz für alle.“
„Jeder Mensch in unserem Land hat das Recht, frei, sicher und ohne Diskriminierung zu leben. Niemand darf ausgegrenzt oder benachteiligt werden. Das ist Kern unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und bereits heute geltendes Verfassungsrecht.“
„Deutschland befindet sich in der schlimmsten Krise der Nachkriegszeit; man weiß nicht, ob am Anfang oder in der Mitte. Wir sind hier in der Primetime, Hunderttausende schauen zu, und Sie kommen mit so einem abgelutschten Antrag aus der Schublade „grüner Mist“ daher und langweilen damit die Leute.“
„Herr Brandner, Ihre Rede war unerträglich. Es kann sein, dass Sie den Inhalt des Antrags einer demokratischen Partei nicht gut finden. Aber Sie müssen mit diesem Antrag mit Respekt umgehen – das geziemt sich hier in diesem Haus –, und das haben Sie hier nicht gemacht.“
„Der vorliegende Gesetzentwurf zur Ergänzung des Merkmals der sexuellen Identität im Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes ist ein wahrhaft fraktions- und parteiübergreifender Entwurf. Ja, wir Grüne haben ihn heute auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt.“
„Ja, es gibt ein Problem. Lesben, Schwule, bisexuelle, trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen sind in unserer Gesellschaft oft mit Anfeindungen konfrontiert; das stimmt. Wir haben hier ein Problem. Die Koalition hat dieses Problem auch anerkannt.“
„„Denk ich an Deutschland in der Nacht, […] bin ich um den Schlaf gebracht.“ So sprach Heinrich Heine. – Jetzt hören Sie doch mal auf, zu schreien. – Es stimmt: Genug ist genug.“
„Würde Heinrich Heine jetzt noch leben und müsste sich anhören, dass die AfD ihn für sich beansprucht, er würde stehenden Fußes aus dem Fenster springen. Denn Heinrich Heine war ein kritischer Patriot, der sich um dieses Land verdient gemacht hat.“
„Die Grünen wollen nun also sexuelle Identität im Grundgesetz verankern. Mit anderen Worten: Gender-Gaga soll jetzt Verfassungsrang bekommen.“
„Ich bin jetzt sechs Monate in diesem Hohen Haus, und ich bin jedes Mal wieder irritiert und verwundert, welche Reden man hier halten kann und darf: geschmacklos, anstandslos, unangemessen und menschenunwürdig.“
„– Moin! Die kürzlich im Bundesrat beschlossenen Forderungen zur Weiterentwicklung des Grundgesetzes sind ein starkes Zeichen für Vielfalt, Toleranz und für die Realität unseres modernen Deutschlands.“
„„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, der Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung, das ist hier heute eigentlich der Kern unserer Debatte. Auch ich halte es für notwendig, das voranzustellen; denn es wird hier wiederholt eine rechtliche Schutzlücke suggeriert, die einfach nicht besteht.“
Zum Gesetz
Das Grundgesetz soll ausdrücklich verbieten, Menschen wegen ihrer sexuellen Identität zu benachteiligen. Das Merkmal wird in die Liste in Artikel 3 Absatz 3 aufgenommen – neben Geschlecht, Herkunft, Glauben und Behinderung.