Vom Entwurf zum Bundesgesetzblatt: So entsteht ein Gesetz
Jedes Bundesgesetz durchläuft dieselben Stationen – vom Entwurf über drei Lesungen im Bundestag und den Bundesrat bis zur Verkündung. Diese Stufen zeigt Echte Politik bei jedem Gesetz an.
ca. 1 Min. Lesezeit · Warum manche Gesetze am Bundesrat scheitern können und andere nicht.1. Der Entwurf
Gesetzentwürfe bringen die Bundesregierung, der Bundesrat oder Abgeordnete aus der Mitte des Bundestages ein (Art. 76 Abs. 1 GG). Entwürfe der Regierung gehen zuerst an den Bundesrat, der Stellung nehmen kann.
2. Erste Lesung und Ausschuss
In der ersten Lesung überweist der Bundestag den Entwurf an die Ausschüsse. Dort findet die eigentliche Detailarbeit statt: Anhörungen mit Sachverständigen, Änderungsanträge und am Ende eine Beschlussempfehlung an das Plenum.
3. Zweite und dritte Lesung
In der zweiten Lesung wird über den Entwurf in der Fassung des Ausschusses beraten und abgestimmt, in der dritten folgt die Schlussabstimmung – meist direkt hintereinander. Abgestimmt wird in der Regel per Handzeichen, auf Verlangen namentlich.
4. Der Bundesrat
Danach berät der Bundesrat. Bei Zustimmungsgesetzen – etwa wenn die Länder das Gesetz ausführen oder ihre Finanzen betroffen sind – braucht es seine Zustimmung. Bei Einspruchsgesetzen kann er den Vermittlungsausschuss anrufen und Einspruch einlegen, den der Bundestag überstimmen kann (Art. 77, 78 GG).
5. Ausfertigung, Verkündung, Inkrafttreten
Der Bundespräsident fertigt das Gesetz aus, danach wird es im Bundesgesetzblatt verkündet (Art. 82 GG). In Kraft tritt es an dem Tag, den das Gesetz selbst bestimmt – sonst mit dem 14. Tag nach Ablauf des Tages, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben wurde.