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Dienstag, 6. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Erklärt5. Oktober 2026

Bundestag und Länder uneins: Was der Vermittlungsausschuss macht

Ruft der Bundesrat den Vermittlungsausschuss an, ist ein Gesetz noch nicht gescheitert. Dort suchen 16 Mitglieder des Bundestages und 16 des Bundesrates einen Kompromiss.

ca. 1 Min. Lesezeit · Wann der Bundestag die Länder überstimmen kann – und wann nicht.
Zusammensetzung des Vermittlungsausschusses (Art. 77 Abs. 2 GG und Geschäftsordnung des Ausschusses)

Wer ihn anrufen kann

Der Bundesrat kann den Vermittlungsausschuss bei jedem Gesetz anrufen, innerhalb von drei Wochen nach dem Beschluss des Bundestages. Bei Zustimmungsgesetzen können das auch der Bundestag und die Bundesregierung (Art. 77 Abs. 2 GG).

Was dort passiert

Der Ausschuss tagt nicht öffentlich. Schlägt er eine Änderung vor, muss der Bundestag erneut beschließen. Schlägt er keine vor oder kommt keine Einigung zustande, geht das Verfahren in den Bundesrat zurück.

Einspruch: Der Bundestag hat das letzte Wort

Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat danach Einspruch einlegen. Der Bundestag kann ihn mit der Mehrheit seiner Mitglieder zurückweisen; hat der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit widersprochen, braucht der Bundestag zwei Drittel der abgegebenen Stimmen, mindestens aber die Mehrheit seiner Mitglieder (Art. 77 Abs. 4 GG).

Zustimmung: Ohne die Länder geht es nicht

Verweigert der Bundesrat bei einem Zustimmungsgesetz endgültig seine Zustimmung, ist das Gesetz gescheitert.

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