Bundestag und Länder uneins: Was der Vermittlungsausschuss macht
Ruft der Bundesrat den Vermittlungsausschuss an, ist ein Gesetz noch nicht gescheitert. Dort suchen 16 Mitglieder des Bundestages und 16 des Bundesrates einen Kompromiss.
ca. 1 Min. Lesezeit · Wann der Bundestag die Länder überstimmen kann – und wann nicht.Wer ihn anrufen kann
Der Bundesrat kann den Vermittlungsausschuss bei jedem Gesetz anrufen, innerhalb von drei Wochen nach dem Beschluss des Bundestages. Bei Zustimmungsgesetzen können das auch der Bundestag und die Bundesregierung (Art. 77 Abs. 2 GG).
Was dort passiert
Der Ausschuss tagt nicht öffentlich. Schlägt er eine Änderung vor, muss der Bundestag erneut beschließen. Schlägt er keine vor oder kommt keine Einigung zustande, geht das Verfahren in den Bundesrat zurück.
Einspruch: Der Bundestag hat das letzte Wort
Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat danach Einspruch einlegen. Der Bundestag kann ihn mit der Mehrheit seiner Mitglieder zurückweisen; hat der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit widersprochen, braucht der Bundestag zwei Drittel der abgegebenen Stimmen, mindestens aber die Mehrheit seiner Mitglieder (Art. 77 Abs. 4 GG).
Zustimmung: Ohne die Länder geht es nicht
Verweigert der Bundesrat bei einem Zustimmungsgesetz endgültig seine Zustimmung, ist das Gesetz gescheitert.