4 Organisationen wollten mitreden: BfV und BND erhalten erweiterte Aufklärungs- und Eingriffsbefugnisse
Im Lobbyregister des Bundestages geben 4 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts“ Einfluss genommen zu haben – 1 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 30. September 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Bundespsychotherapeutenkammer und Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP). Wer welches Anliegen angibt.Wirtschafts- und Berufsverbände
- BundespsychotherapeutenkammerAnliegen: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
- VAUNET Verband Privater Medien e. V.Anliegen: Berufsgeheimnisträgerschutz für Journalist:innen im Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts
NGOs und Stiftungen
- Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP)Anliegen: Reform des Nachrichtendienstrechts
- innn.it e.V:Anliegen: Einführung absoluter Schutz von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen bei Nachrichtendienstreform
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst bekommen mehr Befugnisse, etwa zur Aufklärung im Internet und zum Eingreifen bei bestimmten Gefahren. Die Kontrolle darüber wird beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt.