8 Reden, 16 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Verpackungsgesetz → Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ab 12.8.2026
In der 75. Sitzung am 24.4.2026 sprachen 8 Rednerinnen und Redner zu „Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 24. April 2026 · ca. 2 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion Grüne. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Wir debattieren heute über das Thema Kreislaufwirtschaft, über das Thema Verpackung, über die Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung, der PPWR. Ich will ganz deutlich sagen: Es ist tatsächlich das dritte Mal in dieser Legislaturperiode, dass wir das Thema Kreislaufwirtschaft behandeln.“
„Was uns die Bundesregierung heute als einfache Anpassung des Verpackungsrechts verkauft, ist in Wahrheit das Gegenteil von praxistauglich. Dieser Gesetzentwurf steht – wie wäre es anders zu erwarten? – für mehr EU-Vorgaben, mehr Nachweise, mehr Kontrolle und damit mehr Belastung für unsere Betriebe.“
„Haben Sie heute schon etwas gegessen? Wenn ja, dann bin ich mir ziemlich sicher, dass Sie schon Verpackungen in Ihren Händen gehabt haben. Bei mir war das heute Morgen dieser Joghurtbecher.“
„Herzlichen Dank. Keine Sorge, Herr Präsident, ich habe keinen ausgelöffelten Joghurtbecher mitgebracht, und wenn ich einen mitgebracht hätte, wäre es wahrscheinlich auch eher ein Mehrwegbecher gewesen.“
„Mal wieder eine ambitionslose Vorlage, diesmal zur Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung. Sie verpacken es in schöne Worte, sprechen von „Recycling“, „Kreislaufwirtschaft“ oder „Joghurtbechern“; aber Sie machen letztendlich nur Dienst nach Vorschrift.“
„Wenn wir heute über das Verpackungsrecht sprechen, sprechen wir nicht nur über Müll – oder am besten über die Vermeidung von Müll –, sondern wir sprechen auch über Kreislaufwirtschaft, eine Schlüsselindustrie in unserem Land: 310 000 Beschäftigte, 105 Milliarden Euro Umsatz.“
„Wenn wir das Verpackungsrecht anpacken, dann tun wir das, um die Umwelt besser zu schützen, und das ist eine feine Sache. Aber erlauben Sie mir einen sehr spezifischen Abstecher in eine Nische in diesem Gesetzentwurf; denn in einigen Grenzregionen drohen wir leider das Gegenteil zu erreichen.“
„Wer diesen Gesetzentwurf liest, der liest vor allem eines: eine Blaupause für das, was in diesem Haus leider zu oft passiert. Europäische Verordnungen werden abgeschrieben, nicht gestaltet. Dabei wäre genau hier Gestaltungswille gefragt.“
Zum Gesetz
Das deutsche Verpackungsgesetz wird durch ein neues Durchführungsgesetz zur EU-Verpackungsverordnung ersetzt. Betriebe, die Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen, brauchen ab 12. August 2026 eine Zulassung und müssen neue Melde- und Nachweispflichten erfüllen.