Lohnsteuerhilfe: Einkommensgrenze 18.000 € (36.000 €) entfällt: Bundestag beschließt 6 Gesetze
In der Sitzungswoche vom 8.–12. Juni hat der Bundestag über 7 Gesetze abgestimmt: 6 angenommen, 1 abgelehnt.
Stand 12. Juni 2026 · ca. 2 Min. Lesezeit · Nicht jeder Entwurf kam durch.Angenommen
Neues deutsch-französisches Schulabkommen ersetzt Abkommen von 2002
Annahme der Vorlage am 11. Juni 2026. Deutschland und Frankreich ersetzen ihr altes Abkommen von 2002 über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das gemeinsame Abitur durch ein neues Abkommen von 2025. Damit werden auch die neuen Schulen in Hamburg und Straßburg einbezogen.
Bundesnetzagentur wird zentrale KI-Aufsicht und Anlaufstelle
Annahme in Ausschussfassung am 11. Juni 2026. Deutschland legt fest, welche Behörden die EU-Regeln für künstliche Intelligenz überwachen. Die Bundesnetzagentur wird zentrale Anlaufstelle, richtet eine Beschwerdestelle für Verbraucher und ein KI-Reallabor zum Erproben neuer KI ein.
Weiterbildungspflicht (20 Std./3 Jahre) für Makler entfällt
Annahme in Ausschussfassung am 11. Juni 2026. Immobilienmakler müssen sich nicht mehr regelmäßig fortbilden; für Wohnimmobilienverwalter bleibt die Pflicht. Das staatliche Heizungslabel, das Schornsteinfeger bisher an alte Heizungen klebten, wird abgeschafft. Mehrere Berichtspflichten entfallen.
Verpackungsgesetz → Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ab 12.8.2026
Annahme in Ausschussfassung am 11. Juni 2026. Das deutsche Verpackungsgesetz wird durch ein neues Durchführungsgesetz zur EU-Verpackungsverordnung ersetzt. Betriebe, die Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen, brauchen ab 12. August 2026 eine Zulassung und müssen neue Melde- und Nachweispflichten erfüllen.
Lohnsteuerhilfe: Einkommensgrenze 18.000 € (36.000 €) entfällt
Annahme in Ausschussfassung am 11. Juni 2026. Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig auch Mitglieder mit höheren Nebeneinkünften beraten – die bisherigen Grenzen von 18.000 Euro (36.000 Euro bei Zusammenveranlagung) fallen weg. Außerdem steigt der Mindest-Hebesatz der Gewerbesteuer ab 2027 auf 280 Prozent.
Zustimmung der Ausländerbehörde wird Wirksamkeitsbedingung
Annahme in Ausschussfassung am 12. Juni 2026. Erkennt ein Mann mit deutschem Pass oder festem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für das Kind einer Mutter mit unsicherem Aufenthalt an, wird das künftig nur wirksam, wenn die Ausländerbehörde zustimmt – außer er weist per Gentest nach, dass er der leibliche Vater ist.
Abgelehnt
Ausländerbehörde bei jeder Anerkennung mit nichtdeutschem Elternteil
Ablehnung der Vorlage am 12. Juni 2026. Bei jeder Vaterschaftsanerkennung, bei der ein Elternteil nichtdeutscher Herkunft ist, soll die Ausländerbehörde beteiligt werden. Der Mann, der die Vaterschaft anerkennt, soll selbst nachweisen, dass er der leibliche Vater ist – etwa mit einem DNA-Test.
Wie es weitergeht
Beschlossene Gesetze gehen jetzt in den Bundesrat. Danach werden sie ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet.