5 Reden, 24 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Verpackungsgesetz → Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ab 12.8.2026
In der 83. Sitzung am 11.6.2026 sprachen 5 Rednerinnen und Redner zu „Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 11. Juni 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion AfD. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Jetzt hätte ich fast meine Rede verpasst – das ist ja erstaunlich – und das bei so einem wichtigen Thema. Wir reden heute über die Umsetzung der PPWR, der europäischen Verpackungsverordnung, in deutsches Recht.“
„Nach der Ausschussberatung ist klar: Die Koalition hat unsere Kritik nicht aufgegriffen, Belastungen nicht reduziert, Kostenfragen nicht geklärt. Stattdessen: mehr Vorgaben, mehr Nachweise, mehr Kontrollen für Betriebe, Handel und Verbraucher. Brüssel gibt mit der Verordnung den Rahmen vor.“
„In welche Tonne gehören eigentlich Teebeutel? Diese vermeintlich simple Frage verdeutlicht die Komplexität des Verpackungsrechts. Denn nach der europäischen Vorgabe müsste der Teebeutel künftig im Gelben Sack entsorgt werden.“
„Mir hat tatsächlich vor einer halben Stunde ein Unternehmer geschrieben, der in der letzten Sitzungswoche die Debatte rund um die Kreislaufwirtschaft verfolgt hat.“
„Es geht hier um die Fragen: Siegt ideologische Heuchelei über den gesunden Menschenverstand? Wollen wir praktische Vernunft walten lassen oder ideologische Verbote zulasten der Bürger durchsetzen? Wenn Sie für den gesunden Menschenverstand sind, dann stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu.“
Zum Gesetz
Das deutsche Verpackungsgesetz wird durch ein neues Durchführungsgesetz zur EU-Verpackungsverordnung ersetzt. Betriebe, die Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen, brauchen ab 12. August 2026 eine Zulassung und müssen neue Melde- und Nachweispflichten erfüllen.