6 Reden, 20 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Videoüberwachung Pflicht für 232 Schlachteinrichtungen
In der 89. Sitzung am 9.7.2026 sprachen 6 Rednerinnen und Redner zu „Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 9. Juli 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion CDU/CSU. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Neun von zehn Menschen in Deutschland essen Fleisch. Das ist die Realität. Zu dieser Realität gehört nun mal auch das Schlachten. Und zu dieser Realität gehört auch Verantwortung. Wer Tiere nutzt, muss sie anständig behandeln: von der Geburt über den Stall bis hin zur Schlachtung.“
„Unsere Schlachthöfe in Deutschland zählen zu den am strengsten kontrollierten Einrichtungen weltweit.“
„Meine Fraktion und ich vorneweg freuen uns über jede Verbesserung im Tierschutzrecht. Insofern ist auch der vorliegende Gesetzentwurf für uns grundsätzlich positiv zu sehen.“
„Die Bundesregierung hat sich mal wieder dazu entschieden, die Primetime hier im Parlament – 23:30 Uhr – dem Tierschutz zu widmen. Sei’s drum.“
„Die Schlachtung nimmt einem Tier das Leben, also alles, was es hat. Es ist unsere Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Tieren keine unnötigen Schmerzen zugefügt werden.“
„Vielen herzlichen Dank. Knapp 90 Prozent der Menschen, die hier bei uns in Deutschland leben, essen Fleisch. Und wie wir alle wissen, müssen, um Fleisch essen zu können, Tiere geschlachtet werden.“
Zum Gesetz
Größere Schlachtbetriebe müssen künftig das Entladen, Betäuben und Schlachten der Tiere per Video aufzeichnen, die Aufnahmen 30 Schlachttage lang speichern und den Behörden täglich zum Abruf bereitstellen.