16 Reden, 38 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Kindergeld ohne Antrag nach der Geburt ab 1. Januar 2027
In der 89. Sitzung am 9.7.2026 sprachen 16 Rednerinnen und Redner zu „Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 9. Juli 2026 · ca. 3 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion SPD. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„In Deutschland gibt es heute viele digitale Formulare und punktuell digitale Verwaltungsleistungen. Was wir in vielen Bereichen noch nicht haben, aber anstreben, ist ein Staat, der digital als Einheit funktioniert, so wie es uns die Topdigitalländer in der Europäischen Union vormachen.“
„„Antragsloses Kindergeld“ klingt zunächst sehr harmlos, fast sympathisch: weniger Papier, weniger Bürokratie, weniger Aufwand für Familien. Ich will aber auch sagen: Wir werden uns bei dem Gesetzentwurf zum antragslosen Kindergeld enthalten.“
„Wie man Stuttgart 21 beim antragslosen Kindergeld unterbringen kann, hat Herr Gottschalk gezeigt. Es ist nach wie vor überraschend. Der Staat hat die Aufgabe, den Menschen das Leben dort leichter zu machen, wo er es kann. Genau darum geht es bei diesem Gesetz.“
„300 000 Kindergeldanträge werden entfallen, Eltern dieser Kinder werden entlastet. Das finden wir gut. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf auch zustimmen. 300 000 Kindergeldanträge klingt erst mal nach viel.“
„Dieses Gesetz erspart Eltern bundesweit 300 000 Anträge auf Kindergeld, das stimmt. Viele Mütter und Väter müssen bald nicht mehr sinnlos mit Formularen kämpfen, um Geld zu bekommen, das ihnen ohnehin zusteht – wunderbar.“
„Sehr geehrtes Baby, hiermit erhalten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer. Wir freuen uns, Sie als Steuerzahler begrüßen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen, Christian Lindner, Finanzminister.“
„Die Bundesregierung bringt uns heute wieder ein Geschenk mit: das antragslose Kindergeld. Klingt nach Fortschritt, klingt nach Entlastung, ist es aber nicht. Es ist ein Feigenblatt.“
„Wir kommen heute mit dem vergleichsweise harmlos klingenden Anliegen der Einführung eines antragslosen Kindergeldes auf Sie zu, um uns Ihre Zustimmung dafür zu holen. Aber ich möchte auf eines ausdrücklich hinweisen. – Frau Präsidentin, wieso blinkt es bei mir am Rednerpult?“
„Dass man beim zweiten Kind nun bürokratiearm das Kindergeld bekommen kann: Meine Güte! Ich habe den gleichen Brief mit der Steueridentifikationsnummer wie der Kollege Truels Reichardt erhalten. Schöner wäre es, man hätte eine App für Kindergeld, Elterngeld und alle möglichen Sachen.“
„Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf vor, um den Eltern in diesem Land mal was Gutes zu tun. Mit dem Gesetzentwurf zum antragslosen Kindergeld soll der Aufwand für Familien und Ämter reduziert werden. Prinzipiell begrüßenswert, echte Erleichterung ist dies aber nicht wirklich.“
„Nur zur Information für die Zuhörerinnen und Zuhörer auch hier im Saal: Im Gesetzentwurf sind selbstverständlich auch das Informationsrecht und die Informationspflicht bei Zahlung des antragslosen Kindergeldes an den jeweiligen Partner mitenthalten. Es kann sofort widersprochen werden.“
„Der Minister ist geflohen, dabei wollte ich ihn gerade loben, weil nicht alles schlecht ist an seinem Gesetzentwurf. Wir begrüßen zum Beispiel den Versuch, Bürokratie abzubauen für deutsche Familien.“
„Was haben das Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, die Umsetzung von RED III, der Bauturbo, das Infrastruktur-Zukunftsgesetz und die Beschleunigung von Vergaben öffentlicher Aufträge gemeinsam?“
„Wir haben viele Varianten zu den heute hier vorgelegten Gesetzentwürfen gehört. Festzustellen ist: Familien leisten jeden Tag einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft, und mit dem antragslosen Kindergeld machen wir das Leben von Eltern etwas einfacher.“
Zum Gesetz
Nach der Geburt eines Kindes zahlt die Familienkasse das Kindergeld künftig automatisch aus, ohne dass Eltern einen Antrag stellen müssen – wenn alle nötigen Daten und eine Kontoverbindung bekannt sind. Start ab 1. Januar 2027.