9 Organisationen wollten mitreden: Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten 2 Jahre ausgesetzt
Im Lobbyregister des Bundestages geben 9 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ Einfluss genommen zu haben – 7 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 11. Juli 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V. und Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V.. Wer welches Anliegen angibt.NGOs und Stiftungen
- Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V.Anliegen: Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
- Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V.Anliegen: Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
- Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V.Anliegen: Stellungnahme zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
- Deutscher Caritasverband e. V.Anliegen: Verhinderungen Verschlechterung Schutz von Familien für subsidiär geschützte Personen
- Deutsches Kinderhilfwerk e.V.Anliegen: Aufrechterhaltung des Familiennachzuges für subsidiär Schutzberechtigte
- Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.Anliegen: Aufhebung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
- International Refugee Assistance Project Berlin gGmbHAnliegen: Keine Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte
- Terre des Hommes Deutschland e.V.Anliegen: Keine Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
- Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.Anliegen: Beibehaltung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
- Stellungnahme: Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V.
- Stellungnahme: Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V.
- Stellungnahme: Deutscher Caritasverband e. V.
- Stellungnahme: Deutsches Kinderhilfwerk e.V.
- Stellungnahme: International Refugee Assistance Project Berlin gGmbH
- Stellungnahme: Terre des Hommes Deutschland e.V.
- Stellungnahme: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
Zum Gesetz
Menschen mit subsidiärem Schutz in Deutschland dürfen für zwei Jahre keine Familienangehörigen mehr nachholen. Nur in Härtefällen ist ein Nachzug weiter möglich. Bisher waren bis zu 1.000 Visa pro Monat möglich.