Neue Öko-Regelungen: Start 2026 → 2027 – und 9 weitere Änderungen im Juli
Im Juli 2025 traten 10 Gesetze in Kraft, die Bundestag und Bundesrat beschlossen haben. Hier steht, was sich ändert und ab welchem Tag.
Stand 1. Juli 2025 · ca. 2 Min. Lesezeit · Für manche wird es günstiger, für andere kommen neue Pflichten oder Kosten dazu.Neue Öko-Regelungen: Start 2026 → 2027
Gilt ab 23. Juli 2025. Zwei neue Umweltförderungen für Landwirte – für Weidehaltung in Milchviehbetrieben und für Biotopverbünde – starten ein Jahr später als geplant, also erst 2027 statt 2026.
Mietpreisbremse verlängert: Ende 2025 → Ende 2029
Gilt ab 23. Juli 2025. Die Mietpreisbremse läuft nicht Ende 2025 aus, sondern kann bis zum 31. Dezember 2029 weiter gelten. Die Landesregierungen können dafür weiterhin Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festlegen.
Übergangsfrist: 1. August 2025 → 1. März 2026
Gilt ab 23. Juli 2025. Fleisch mit der alten Verpackung darf länger verkauft werden: Die Frist für die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung wird um sieben Monate verschoben – Ware ohne die neue Kennzeichnung darf noch bis zum 1. März 2026 in den Handel.
Vorübergehende Ausfuhr: Genehmigung 5 → 10 Jahre
Gilt ab 23. Juli 2025. Wer national wertvolles Kulturgut vorübergehend ins Ausland bringen will, kann die Genehmigung künftig für bis zu zehn statt fünf Jahre bekommen. Außerdem wird eine Behörde für Einfuhrgenehmigungen für Kulturgüter bestimmt.
Freistellung von Bahnflächen wieder leichter möglich
Gilt ab 23. Juli 2025. Bahngrundstücke, für die es keinen Verkehrsbedarf mehr gibt und die langfristig nicht mehr für die Bahn gebraucht werden, können leichter für andere Zwecke wie Wohnungsbau freigegeben werden. Wo eine Strecke wieder in Betrieb gehen könnte, bleibt die Fläche geschützt.
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten 2 Jahre ausgesetzt
Gilt ab 24. Juli 2025. Menschen mit subsidiärem Schutz in Deutschland dürfen für zwei Jahre keine Familienangehörigen mehr nachholen. Nur in Härtefällen ist ein Nachzug weiter möglich. Bisher waren bis zu 1.000 Visa pro Monat möglich.
Ganztags-Bauprojekte fertig bis 31.12.2029 statt 31.12.2027
Gilt ab 24. Juli 2025. Der Bund gibt Ländern und Kommunen zwei Jahre mehr Zeit, die Bundesmittel für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen zu verbauen: Projekte müssen erst bis Ende 2029 fertig sein statt bis Ende 2027.
BKA-Überwachung von Kontaktpersonen neu geregelt
Gilt ab 24. Juli 2025. Das Bundeskriminalamt darf weiterhin verdeckt Daten über Kontaktpersonen von terroristischen Gefährdern erheben – etwa durch Observation oder verdeckte Ermittler; die Regeln dafür werden nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts enger gefasst. Zusätzlich werden bestimmte Druckluftwaffen erlaubnispflichtig.
Speicherung von Beschuldigtendaten nur mit Negativprognose
Gilt ab 24. Juli 2025. Die Polizei darf Daten von Beschuldigten künftig nur noch dann vorsorglich im gemeinsamen Informationssystem speichern, wenn eine Negativprognose vorliegt; außerdem gelten neue Regeln zur Speicherdauer. Bestimmte Druckluftwaffen brauchen künftig eine Erlaubnis.
Netzausbau: überragendes öffentliches Interesse festgestellt
Gilt ab 30. Juli 2025. Beim Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen gilt künftig ein „überragendes öffentliches Interesse“. In Genehmigungsverfahren bekommen solche Bauvorhaben dadurch in der Regel Vorrang vor anderen Belangen – zunächst bis Ende 2030.