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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Lobby11. Juli 2025

11 Organisationen wollten mitreden: Netzausbau: überragendes öffentliches Interesse festgestellt

Im Lobbyregister des Bundestages geben 11 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025)“ Einfluss genommen zu haben – 4 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.

Stand 11. Juli 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter ATC EH GmbH & Co. KG und BUGLAS Bundesverband Glasfaseranschluss e. V.. Wer welches Anliegen angibt.
Ein Punkt je Organisation, nach Art der Tätigkeit laut Lobbyregister des Bundestages

Unternehmen

  • ATC EH GmbH & Co. KGAnliegen: Unterstützung der Novellierung des TKG zur Beschleunigung des Ausbaus digitaler Infrastruktur
  • CONCILIUS AGAnliegen: Novellierung des TKG zur Beschleunigung des Ausbaus digitaler Infrastruktur
  • DFMG Deutsche Funkturm GmbHAnliegen: Überragendes öffentliches Interesse für den Mobilfunkausbau
  • dtms GmbHAnliegen: Vereinfachung von Genehmigungsverfahren im Rahmen der TKG-Novelle
  • E.ON SEAnliegen: Betroffenheit der Strom- und Gasnetze im Rahmen des TKG-Änderungsgesetzes
  • Fink & Fuchs AGAnliegen: TKG-Änderungsgesetz 2025
  • SolvenconAnliegen: Änderungen der §§ 127 und 127a TKG-E (Antrags- und Anzeigeverfahren für Legung/Änderung von TK-Linien)

Wirtschafts- und Berufsverbände

NGOs und Stiftungen

  • gesund verNETZt e.V.Anliegen: Beim Ausbau der Telekommunikationsinfrastrukturen müssen Priorisierungsflächen für Schutzzonen vorhalten werden

Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)

Zum Gesetz

Beim Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen gilt künftig ein „überragendes öffentliches Interesse“. In Genehmigungsverfahren bekommen solche Bauvorhaben dadurch in der Regel Vorrang vor anderen Belangen – zunächst bis Ende 2030.

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