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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Lobby16. Januar 2026

9 Organisationen wollten mitreden: Berichtspflicht im Lieferkettengesetz entfällt

Im Lobbyregister des Bundestages geben 9 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung“ Einfluss genommen zu haben – 4 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.

Stand 16. Januar 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) und bremen.global - Netzwerk für weltweite Gerechtigkeit, c/o Bremer entwicklungspolitisches Netzwerk e.V. (BeN). Wer welches Anliegen angibt.
Ein Punkt je Organisation, nach Art der Tätigkeit laut Lobbyregister des Bundestages

Wirtschafts- und Berufsverbände

NGOs und Stiftungen

Netzwerke und Initiativen

Vereine und Verbände

Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)

Zum Gesetz

Unternehmen, die unter das Lieferkettengesetz fallen, müssen keinen Bericht mehr über die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten abgeben. Die Pflichten selbst bleiben bestehen, Bußgelder gibt es aber nur noch bei schweren Verstößen.

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