9 Organisationen wollten mitreden: Berichtspflicht im Lieferkettengesetz entfällt
Im Lobbyregister des Bundestages geben 9 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung“ Einfluss genommen zu haben – 4 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 16. Januar 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) und bremen.global - Netzwerk für weltweite Gerechtigkeit, c/o Bremer entwicklungspolitisches Netzwerk e.V. (BeN). Wer welches Anliegen angibt.Wirtschafts- und Berufsverbände
- Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA)Anliegen: Berichtspflichten praxistauglich und verhältnismäßig gestalten
- Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM)Anliegen: Praxistaugliche Lieferkettenregulierung im Sinne kleiner und mittlerer Unternehmen
- Deutsches Aktieninstitut e. V.Anliegen: Bürokratieabbau auf nationaler und europäischer Ebene, insbesondere im Bereich der Transparenz- und Berichtspflichten
- pro-K Industrieverband langlebige Kunststoffprodukte und Mehrwegsysteme e.V.Anliegen: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
NGOs und Stiftungen
- bremen.global - Netzwerk für weltweite Gerechtigkeit, c/o Bremer entwicklungspolitisches Netzwerk e.V. (BeN)Anliegen: Soziale Erweiterung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)Anliegen: Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
- INKOTA-netzwerk e.V.Anliegen: Anwendung und Beibehaltung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und Umsetzung der EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive
Netzwerke und Initiativen
- CorA-Netzwerk für UnternehmensverantwortungAnliegen: Keine Abschwächung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Vereine und Verbände
- Stiftung Familienunternehmen und PolitikAnliegen: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Unternehmen, die unter das Lieferkettengesetz fallen, müssen keinen Bericht mehr über die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten abgeben. Die Pflichten selbst bleiben bestehen, Bußgelder gibt es aber nur noch bei schweren Verstößen.