5 Organisationen wollten mitreden: Benachteiligungsverbot gilt künftig auch für private Anbieter
Im Lobbyregister des Bundestages geben 5 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes“ Einfluss genommen zu haben – 3 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 7. Mai 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter BDH Bundesverband Rehabilitation e. V. und Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD). Wer welches Anliegen angibt.NGOs und Stiftungen
- BDH Bundesverband Rehabilitation e. V.Anliegen: Barrierefreiheit im privaten und öffentlichen Bereich - Rechtliche Absicherung des Benachteiligungsverbots
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD)Anliegen: Novellierung Behindertengleichstellungsgesetzes
- Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm)Anliegen: Private Unternehmen zu Barrierefreiheit verpflichten
- Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.Anliegen: Änderung Behindertengleichstellungsgesetz
Wirtschafts- und Berufsverbände
- Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)Anliegen: Berücksichtigung der Interessen des Öffentlichen Personenverkehrs bei der Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Private Anbieter von Waren und Dienstleistungen dürfen Menschen mit Behinderungen nicht mehr benachteiligen und müssen im Einzelfall praktikable Lösungen für den Zugang anbieten, soweit das zumutbar ist. Gebäude des Bundes sollen bis 2035 barrierefrei werden, spätestens bis 2045.