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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Lobby9. Juli 2026

12 Organisationen wollten mitreden: Möblierungszuschlag muss vor Vertragsschluss genannt werden

Im Lobbyregister des Bundestages geben 12 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete“ Einfluss genommen zu haben – 7 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.

Stand 9. Juli 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Aareal Bank AG und BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.. Wer welches Anliegen angibt.
Ein Punkt je Organisation, nach Art der Tätigkeit laut Lobbyregister des Bundestages

Unternehmen

Wirtschafts- und Berufsverbände

Vereine und Verbände

NGOs und Stiftungen

Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)

Zum Gesetz

Wer möbliert vermietet, muss künftig vor Vertragsschluss angeben, wie hoch der Möblierungszuschlag ist. In angespannten Wohnlagen zählt eine Indexmieterhöhung über 3 Prozent nur noch zur Hälfte. Wer Mietschulden nachzahlt, kann einmalig auch eine ordentliche Kündigung abwenden.

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