12 Organisationen wollten mitreden: Möblierungszuschlag muss vor Vertragsschluss genannt werden
Im Lobbyregister des Bundestages geben 12 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete“ Einfluss genommen zu haben – 7 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 9. Juli 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Aareal Bank AG und BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.. Wer welches Anliegen angibt.Unternehmen
- Aareal Bank AGAnliegen: Abgrenzung von Wohnungsteilmärkten im Mietrecht
- Heimstaden GermanyAnliegen: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
- Mr. Lodge GmbH - Wohnen auf Zeit | ImmobilienverkaufAnliegen: Mietrecht II, Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 29.04.2026, Bundesrat Drucksache 265/26
- Wunderflats GmbHAnliegen: Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
Wirtschafts- und Berufsverbände
- BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.Anliegen: Spürbare Vereinfachung und Beschleunigung von bauplanungsrechtlichen Verfahren und die Vermeidung staatlicher Eingriffe, z. B. Vorkaufsrechte
- Deutscher Anwaltverein e.V.Anliegen: Unterstützung des Ziels; Einarbeitung anderer Lösungsvorschläge in den Gesetzentwurf für bessere Praktikabilität und Streitvermeidung.
- Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V.Anliegen: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
Vereine und Verbände
- Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)Anliegen: Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für Mieter:innen sichern durch Regulierung von Indexmieten, möblierten Vermietungen und Kurzzeitvermietungen
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.Anliegen: Änderungsvorschläge zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
- Wohnen im Eigentum e.V.Anliegen: Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
NGOs und Stiftungen
- Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB)Anliegen: Schutz von finanziell belasteten Verbraucherinnen und Verbrauchern im Bereich der finanziellen Belastungen durch Wohn- und Energiekosten
- Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.Anliegen: Mieterschutz stärken und Wohnungsverluste verhindern
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
- Stellungnahme: Aareal Bank AG
- Stellungnahme: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.
- Stellungnahme: Deutscher Anwaltverein e.V.
- Stellungnahme: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
- Stellungnahme: Wohnen im Eigentum e.V.
- Stellungnahme: Wunderflats GmbH
- Stellungnahme: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V.
Zum Gesetz
Wer möbliert vermietet, muss künftig vor Vertragsschluss angeben, wie hoch der Möblierungszuschlag ist. In angespannten Wohnlagen zählt eine Indexmieterhöhung über 3 Prozent nur noch zur Hälfte. Wer Mietschulden nachzahlt, kann einmalig auch eine ordentliche Kündigung abwenden.