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Dienstag, 6. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Ab 1. Januar1. Januar 2024

Pflegefachkräfte dürfen bestimmte ärztliche Leistungen selbst erbringen – und 1 weitere Änderungen im Januar

Im Januar 2024 traten 2 Gesetze in Kraft, die Bundestag und Bundesrat beschlossen haben. Hier steht, was sich ändert und ab welchem Tag.

Stand 1. Januar 2024 · ca. 1 Min. Lesezeit · Für manche wird es günstiger, für andere kommen neue Pflichten oder Kosten dazu.
Inkrafttreten laut Bundesgesetzblatt bzw. Gesetzestext (DIP des Bundestages)

Pflegefachkräfte dürfen bestimmte ärztliche Leistungen selbst erbringen

Gilt ab 1. Januar 2024. Pflegefachkräfte dürfen künftig bestimmte bisher Ärzten vorbehaltene Leistungen eigenverantwortlich erbringen. Bei Pflegegrad 4 oder 5 ist der Beratungsbesuch nur noch zweimal statt viermal im Jahr nötig, und Pflegegeld läuft bei Unterbrechungen bis zu acht Wochen weiter.

Fragebogen-Pflicht und Musterung für Männer ab Jahrgang 2008

Gilt ab 1. Januar 2024. Männer ab Jahrgang 2008 müssen einen Fragebogen zur Wehrdienst-Bereitschaft ausfüllen und sich mustern lassen. Der freiwillige Wehrdienst wird mit mindestens 2.600 Euro brutto attraktiver. Eine Wehrpflicht kann nur der Bundestag per Gesetz einführen.

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