Zum Inhalt
Dienstag, 6. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Bundesrat19. Dezember 2025

Bundesrat billigt 35 Gesetze, darunter: Rentenniveau bei 48 % gesichert bis 2031

Am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat über 35 Gesetze aus dem Bundestag beraten. Alle können damit ihren Weg ins Bundesgesetzblatt nehmen.

Stand 19. Dezember 2025 · ca. 6 Min. Lesezeit
Beschlüsse des Bundesrates laut DIP (grün: gebilligt, blau: Widerspruch)

Sprengung für Diebstahl: neu 2 bis 15 Jahre Haft

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Wer eine Sprengstoffexplosion auslöst, um zu stehlen – etwa bei Geldautomaten –, muss künftig mit zwei bis 15 Jahren Haft rechnen. Auch der versuchte Umgang mit Sprengstoff und das unerlaubte Lagern, Einführen oder Weitergeben im privaten Bereich werden strafbar.

Zustimmung zu ILO-Übereinkommen Nr. 155 über Arbeitsschutz

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Deutschland stimmt zwei internationalen Arbeitsschutz-Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zu. Für Beschäftigte und Betriebe in Deutschland ändert sich nichts, weil die deutschen Gesetze die Anforderungen bereits erfüllen.

Lizenzschranke für Lizenzzahlungen ins Ausland wird abgeschafft

Zustimmung. Deutschland passt die globale Mindeststeuer für große Konzerne an neue internationale Vorgaben an und streicht mehrere Steuer-Sonderregeln für Unternehmen mit Auslandsgeschäft – darunter die Lizenzschranke. Freigrenzen für Auslandsgewinne steigen ab 2026.

Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos: Zulassung bis 2030 statt 2025

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Wer ein reines Elektroauto bis Ende 2030 neu zulässt oder ein Auto komplett auf Elektroantrieb umrüstet, zahlt bis zu zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer – längstens bis zum 31. Dezember 2035.

Anpassung an EU-Bauprodukteverordnung 2024/3110

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Das deutsche Bauproduktegesetz wird an neue EU-Regeln für den Verkauf von Bauprodukten angepasst. Geregelt werden vor allem Zuständigkeiten von Behörden und Prüfstellen, Verfahren sowie Bußgelder und Strafen.

Verkauf von Lachgas an unter 18-Jährige verboten

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Lachgas, GBL und BDO dürfen künftig nicht mehr an Minderjährige verkauft werden und nicht mehr über Onlineversand oder Automaten. Im Laden gibt es Lachgas-Kartuschen nur noch bis 8,4 Gramm und höchstens zehn Stück pro Einkauf.

Wirtschaftsplan 2026: rund 1.324 Mio. Euro Einnahmen und Ausgaben

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Der Bund stellt 2026 rund 1,324 Milliarden Euro aus dem ERP-Sondervermögen bereit, damit mittelständische Unternehmen, Gründer und Freiberufler zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital von insgesamt rund 12 Milliarden Euro erhalten können.

Herkunftsschutz neu auch für Handwerks- und Industrieprodukte

Zustimmung. Geschützte Herkunftsangaben gibt es künftig nicht mehr nur für Lebensmittel, Wein und Spirituosen, sondern auch für handwerkliche und industrielle Produkte. Wer eine solche Angabe unberechtigt verwendet, muss mit Bußgeldern rechnen.

Zustimmung zu Änderungen des Maastricht-Abkommens (Flugsicherung)

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Deutschland stimmt Änderungen an einem internationalen Abkommen zur Flugsicherung über Maastricht zu. Künftig kann das Verkehrsministerium weitere Anpassungen dieses Abkommens selbst per Verordnung in Kraft setzen, ohne dass der Bundestag ein Gesetz beschließen muss.

Antibiotika-Meldung Hund/Katze: erstmals 2029 statt 28.1.2026

Zustimmung. Tierärztinnen und Tierärzte müssen Antibiotika-Gaben künftig nur noch einmal statt zweimal im Jahr melden; die Meldepflicht für Hunde und Katzen startet erst 2029 statt 2026. Verschreibungspflichtige Tierarzneimittel dürfen an Halter von Haustieren versendet werden.

Abschlagsfreier Ruhestand ab 55 für Post-Beamte: verlängert bis Ende 2026

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Die Bundesregierung darf öffentliche Aufgaben der Deutschen Post per Verordnung auf ein anderes Unternehmen im Konzern übertragen. Beamte der Post-Nachfolgeunternehmen können bis Ende 2026 weiter ab 55 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand. Staatlich gestützte Energiekonzerne dürfen unter Bedingungen wieder Dividenden zahlen.

Social-Media-Konten in der Sicherheitserklärung anzugeben

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Wer eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt, muss künftig auch Social-Media-Konten und ein Lichtbild angeben – auch der Partner oder die Partnerin. Behörden recherchieren dafür im Internet. Bei Beihilfe für Bundesbeamte gilt eine Frist-Fiktion bei zu langer Bearbeitung.

Online-Klage nur bei Geldforderungen bis 5.000 €

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Bei ausgewählten Amtsgerichten kann man Geldforderungen bis 5.000 Euro künftig online einklagen – mit digitalen Formularen, Videoverhandlung und niedrigeren Gerichtskosten. Die Nutzung ist freiwillig, der Papierweg bleibt möglich.

Investitionsschutzabkommen EU–Vietnam wird von Deutschland ratifiziert

Zustimmung. Deutschland stimmt einem Investitionsschutzabkommen der EU mit Vietnam zu. Unternehmen, die in Vietnam investieren, bekommen Schutzstandards und können Streit mit dem Staat vor einem eigenen Investitionsgericht klären.

Bis zu 80.000 Betriebe werden nicht mehr direkt befragt

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Landwirtschaftliche Betriebe müssen künftig seltener zu ihrer Flächennutzung befragt werden – die Daten kommen stattdessen aus vorhandenen Verwaltungsdaten. Dafür kommen neue Angaben hinzu, etwa zu Stallhaltung, Wirtschaftsdünger und Rebanlagen.

Krypto-Anbieter melden Nutzer und Transaktionen ans Bundeszentralamt für Steuern

Zustimmung. Anbieter von Krypto-Diensten müssen den Finanzbehörden künftig jährlich melden, wer bei ihnen handelt und welche Transaktionen getätigt wurden. Krypto-Nutzerinnen und -Nutzer müssen dafür ihre steuerliche Ansässigkeit bestätigen.

EU-Richtlinie zu "Daisy Chains" wird 1:1 umgesetzt

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Für Banken mit verschachtelten Tochterunternehmen wird technisch neu geregelt, wie viel Eigenkapital und Verbindlichkeiten sie als Verlustpuffer vorhalten müssen. Banken, die im normalen Insolvenzverfahren abgewickelt würden, sind davon ausgenommen.

99,9 % der EU-Ausfuhren nach Chile werden zollfrei

Zustimmung. Deutschland stimmt einem neuen Abkommen der EU mit Chile zu. Es ersetzt das bisherige Assoziierungsabkommen: Rund 99,9 Prozent der EU-Ausfuhren nach Chile werden zollfrei, für Dienstleister und kleinere Firmen gibt es Vereinfachungen.

Zustimmung zum EU-Singapur-Investitionsschutzabkommen

Zustimmung. Deutschland stimmt einem Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Singapur zu. Investoren können Streit mit einem Staat künftig vor einem eigenen Investitionsgericht klären; der alte deutsch-singapurische Vertrag von 1973 wird abgelöst.

Risikobranchen neu: Friseur, Kosmetik, plattformbasierte Lieferdienste

Zustimmung. Der Zoll darf bei der Kontrolle von Schwarzarbeit Daten automatisiert abgleichen und Prüfungen digital abwickeln. Friseur- und Kosmetikgewerbe sowie Lieferdienst-Plattformen kommen neu in den Katalog der Risikobranchen, Forstwirtschaft und Fleischerhandwerk fallen heraus.

Neues eigenständiges MAD-Gesetz statt Verweise ins Verfassungsschutzgesetz

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Der Militärische Abschirmdienst bekommt ein eigenes Gesetz mit neuen Befugnissen – etwa Auskünfte bei Reiseanbietern, Autoherstellern und Banken. Feldjäger dürfen künftig Ausweise kontrollieren und Personen durchsuchen, auch nahe Kasernen. Soldaten können Reisebeschränkungen bekommen.

Neue Wirtschaftszweig-Einteilung: NACE Rev. 2 → NACE Rev. 2.1

Zustimmung. Statistikgesetze werden auf die neue europäische Einteilung der Wirtschaftszweige umgestellt. Für Unternehmen sinkt der Aufwand für statistische Meldungen um rund 2,2 Millionen Euro im Jahr, unter anderem weil Meldeschwellen angehoben werden.

Förderbetrag für Betriebsrenten: 288 → 360 € im Jahr ab 1.1.2027

Zustimmung. Der staatliche Zuschuss für Betriebsrenten von Beschäftigten mit kleinem Einkommen steigt ab 2027 von 288 auf 360 Euro im Jahr. Zudem sollen Betriebsrenten sich stärker verbreiten: Auch Firmen ohne Tarifvertrag können künftig leichter mitmachen.

2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei ab Regelaltersgrenze

Zustimmung. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, kann ab Januar 2026 bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei verdienen. Das gilt nur für Angestellte, für die der Arbeitgeber Rentenbeiträge zahlt – nicht für Selbstständige.

Rentenniveau bei 48 % gesichert bis 2031

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Das Rentenniveau bleibt bis 2031 bei 48 Prozent, damit die Renten nicht langsamer steigen als die Löhne. Für vor 1992 geborene Kinder werden ab 2027 drei statt zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit angerechnet.

Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses.

Stromsteuer-Entlastung für rund 600.000 Unternehmen wird dauerhaft

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung. Unternehmen aus Produktion sowie Land- und Forstwirtschaft zahlen dauerhaft nur den EU-Mindestsatz Stromsteuer von 0,05 Cent je Kilowattstunde. Für Privathaushalte ändert sich nichts. Wer ein E-Auto bidirektional lädt, wird dadurch nicht zum Steuerschuldner.

Agrardiesel: Rückerstattung 21,48 Cent je Liter ab 1.1.2026

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Land- und Forstwirtschaftsbetriebe bekommen ab 2026 wieder die Steuerentlastung für Agrardiesel von 21,48 Cent je Liter. Außerdem verliert der Hafen Cuxhaven Anfang 2027 seinen Freizonen-Status, und Bußgelder im Zollrecht steigen auf mindestens 30.000 Euro.

Fragebogen-Pflicht und Musterung für Männer ab Jahrgang 2008

Zustimmung. Männer ab Jahrgang 2008 müssen einen Fragebogen zur Wehrdienst-Bereitschaft ausfüllen und sich mustern lassen. Der freiwillige Wehrdienst wird mit mindestens 2.600 Euro brutto attraktiver. Eine Wehrpflicht kann nur der Bundestag per Gesetz einführen.

Erdwärmekollektoren bis 4 m Verlegetiefe ohne wasserrechtliche Erlaubnis

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung. Erdwärme, Wärmepumpen und Wärmespeicher sollen schneller genehmigt werden: Erdwärmekollektoren bis vier Meter Verlegetiefe und kleine Grundwasserwärmepumpen brauchen keine wasserrechtliche Erlaubnis mehr. Grundstücke müssen kurze Erkundungsmessungen gegen Entschädigung dulden.

Genehmigungen für Offshore-Wind und Stromnetze werden beschleunigt

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung. Windparks auf See und neue Stromleitungen sollen schneller genehmigt werden: In festgelegten Beschleunigungs- und Infrastrukturgebieten entfallen Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfungen, stattdessen gibt es ein nachträgliches Überprüfungsverfahren.

Zustimmung zu geänderten WHO-Gesundheitsvorschriften

Zustimmung. Deutschland stimmt den von der WHO 2024 beschlossenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften zu. Neu sind unter anderem die Kategorie „pandemische Notlage“, eine nationale Koordinierungsstelle und die Möglichkeit digitaler Gesundheitsdokumente.

Entfernungspauschale: 38 Cent ab dem 1. Kilometer ab 1.1.2026

Zustimmung. Ab 2026 gelten für alle Pendler 38 Cent je Entfernungskilometer schon ab dem ersten Kilometer, und auf Speisen in der Gastronomie fällt nur noch 7 Prozent Umsatzsteuer an. Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro.

Aufzeichnung: Papier oder elektronisch → nur noch elektronisch

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Wer beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, muss die Anwendungen künftig elektronisch und maschinenlesbar aufzeichnen statt auf Papier. Der Bundestag räumt dafür eine Übergangszeit bis Ende 2026 ein.

Saisonarbeit Landwirtschaft: 3 Monate/70 Tage → 15 Wochen/90 Arbeitstage

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Wer bald in Rente geht, bekommt die letzten Arbeitsmonate künftig automatisch hochgerechnet – ohne eigene Zustimmung. Sozialleistungen werden nur noch aufs Konto überwiesen. Saisonkräfte in der Landwirtschaft dürfen statt 70 künftig 90 Tage kurzfristig arbeiten.

Weiterlesen