Rentenniveau bei 48 % gesichert bis 2031 – und 24 weitere Änderungen im Januar
Im Januar 2026 traten 25 Gesetze in Kraft, die Bundestag und Bundesrat beschlossen haben. Hier steht, was sich ändert und ab welchem Tag.
Stand 1. Januar 2026 · ca. 5 Min. Lesezeit · Für manche wird es günstiger, für andere kommen neue Pflichten oder Kosten dazu.Rentenniveau bei 48 % gesichert bis 2031
Gilt ab 1. Januar 2026. Das Rentenniveau bleibt bis 2031 bei 48 Prozent, damit die Renten nicht langsamer steigen als die Löhne. Für vor 1992 geborene Kinder werden ab 2027 drei statt zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit angerechnet.
Lohnsteuerhilfe: Einkommensgrenze 18.000 € (36.000 €) entfällt
Gilt ab 1. Januar 2026. Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig auch Mitglieder mit höheren Nebeneinkünften beraten – die bisherigen Grenzen von 18.000 Euro (36.000 Euro bei Zusammenveranlagung) fallen weg. Außerdem steigt der Mindest-Hebesatz der Gewerbesteuer ab 2027 auf 280 Prozent.
2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei ab Regelaltersgrenze
Gilt ab 1. Januar 2026. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, kann ab Januar 2026 bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei verdienen. Das gilt nur für Angestellte, für die der Arbeitgeber Rentenbeiträge zahlt – nicht für Selbstständige.
Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos: Zulassung bis 2030 statt 2025
Gilt ab 1. Januar 2026. Wer ein reines Elektroauto bis Ende 2030 neu zulässt oder ein Auto komplett auf Elektroantrieb umrüstet, zahlt bis zu zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer – längstens bis zum 31. Dezember 2035.
Antibiotika-Meldung Hund/Katze: erstmals 2029 statt 28.1.2026
Gilt ab 1. Januar 2026. Tierärztinnen und Tierärzte müssen Antibiotika-Gaben künftig nur noch einmal statt zweimal im Jahr melden; die Meldepflicht für Hunde und Katzen startet erst 2029 statt 2026. Verschreibungspflichtige Tierarzneimittel dürfen an Halter von Haustieren versendet werden.
Wirtschaftsplan 2026: rund 1.324 Mio. Euro Einnahmen und Ausgaben
Gilt ab 1. Januar 2026. Der Bund stellt 2026 rund 1,324 Milliarden Euro aus dem ERP-Sondervermögen bereit, damit mittelständische Unternehmen, Gründer und Freiberufler zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital von insgesamt rund 12 Milliarden Euro erhalten können.
Stromsteuer-Entlastung für rund 600.000 Unternehmen wird dauerhaft
Gilt ab 1. Januar 2026. Unternehmen aus Produktion sowie Land- und Forstwirtschaft zahlen dauerhaft nur den EU-Mindestsatz Stromsteuer von 0,05 Cent je Kilowattstunde. Für Privathaushalte ändert sich nichts. Wer ein E-Auto bidirektional lädt, wird dadurch nicht zum Steuerschuldner.
Degressive Abschreibung 30 % für Käufe 1.7.2025 bis 31.12.2027
Gilt ab 1. Januar 2026. Unternehmen können neu gekaufte Maschinen und Fahrzeuge zwischen Juli 2025 und Ende 2027 schneller steuerlich abschreiben, E-Autos sogar zu 75 Prozent im ersten Jahr. Die Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 schrittweise von 15 auf 10 Prozent.
Deutschlandticket: Finanzierung 2023–2025 → bis 2030 gesichert
Gilt ab 1. Januar 2026. Bund und Länder finanzieren das Deutschlandticket weiter: Der Bund gibt ab 2026 jährlich 1,5 Milliarden Euro dazu, die Länder mindestens denselben Betrag. Die Finanzierung ist damit bis 2030 gesetzlich abgesichert.
Agrardiesel: Rückerstattung 21,48 Cent je Liter ab 1.1.2026
Gilt ab 1. Januar 2026. Land- und Forstwirtschaftsbetriebe bekommen ab 2026 wieder die Steuerentlastung für Agrardiesel von 21,48 Cent je Liter. Außerdem verliert der Hafen Cuxhaven Anfang 2027 seinen Freizonen-Status, und Bußgelder im Zollrecht steigen auf mindestens 30.000 Euro.
Bund zahlt Ländern rund 1 Mrd. € pro Jahr, 2026 bis 2029
Gilt ab 1. Januar 2026. Der Bund gibt den Ländern von 2026 bis 2029 rund eine Milliarde Euro im Jahr zusätzlich: 400 Millionen für finanzstarke Länder, 250 Millionen für Kommunen mit hohen Kassenkrediten und rund 350 Millionen für ostdeutsche Länder bei DDR-Zusatzrenten.
Neue Wirtschaftszweig-Einteilung: NACE Rev. 2 → NACE Rev. 2.1
Gilt ab 1. Januar 2026. Statistikgesetze werden auf die neue europäische Einteilung der Wirtschaftszweige umgestellt. Für Unternehmen sinkt der Aufwand für statistische Meldungen um rund 2,2 Millionen Euro im Jahr, unter anderem weil Meldeschwellen angehoben werden.
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
Gilt ab 1. Januar 2026. Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
Investitionsschutzabkommen EU–Vietnam wird von Deutschland ratifiziert
Gilt ab 13. Januar 2026. Deutschland stimmt einem Investitionsschutzabkommen der EU mit Vietnam zu. Unternehmen, die in Vietnam investieren, bekommen Schutzstandards und können Streit mit dem Staat vor einem eigenen Investitionsgericht klären.
Zustimmung zum EU-Singapur-Investitionsschutzabkommen
Gilt ab 13. Januar 2026. Deutschland stimmt einem Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Singapur zu. Investoren können Streit mit einem Staat künftig vor einem eigenen Investitionsgericht klären; der alte deutsch-singapurische Vertrag von 1973 wird abgelöst.
Sprengung für Diebstahl: neu 2 bis 15 Jahre Haft
Gilt ab 15. Januar 2026. Wer eine Sprengstoffexplosion auslöst, um zu stehlen – etwa bei Geldautomaten –, muss künftig mit zwei bis 15 Jahren Haft rechnen. Auch der versuchte Umgang mit Sprengstoff und das unerlaubte Lagern, Einführen oder Weitergeben im privaten Bereich werden strafbar.
Anpassung an EU-Bauprodukteverordnung 2024/3110
Gilt ab 15. Januar 2026. Das deutsche Bauproduktegesetz wird an neue EU-Regeln für den Verkauf von Bauprodukten angepasst. Geregelt werden vor allem Zuständigkeiten von Behörden und Prüfstellen, Verfahren sowie Bußgelder und Strafen.
99,9 % der EU-Ausfuhren nach Chile werden zollfrei
Gilt ab 15. Januar 2026. Deutschland stimmt einem neuen Abkommen der EU mit Chile zu. Es ersetzt das bisherige Assoziierungsabkommen: Rund 99,9 Prozent der EU-Ausfuhren nach Chile werden zollfrei, für Dienstleister und kleinere Firmen gibt es Vereinfachungen.
Bis zu 80.000 Betriebe werden nicht mehr direkt befragt
Gilt ab 16. Januar 2026. Landwirtschaftliche Betriebe müssen künftig seltener zu ihrer Flächennutzung befragt werden – die Daten kommen stattdessen aus vorhandenen Verwaltungsdaten. Dafür kommen neue Angaben hinzu, etwa zu Stallhaltung, Wirtschaftsdünger und Rebanlagen.
Herkunftsschutz neu auch für Handwerks- und Industrieprodukte
Gilt ab 16. Januar 2026. Geschützte Herkunftsangaben gibt es künftig nicht mehr nur für Lebensmittel, Wein und Spirituosen, sondern auch für handwerkliche und industrielle Produkte. Wer eine solche Angabe unberechtigt verwendet, muss mit Bußgeldern rechnen.
Social-Media-Konten in der Sicherheitserklärung anzugeben
Gilt ab 16. Januar 2026. Wer eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt, muss künftig auch Social-Media-Konten und ein Lichtbild angeben – auch der Partner oder die Partnerin. Behörden recherchieren dafür im Internet. Bei Beihilfe für Bundesbeamte gilt eine Frist-Fiktion bei zu langer Bearbeitung.
Neues eigenständiges MAD-Gesetz statt Verweise ins Verfassungsschutzgesetz
Gilt ab 16. Januar 2026. Der Militärische Abschirmdienst bekommt ein eigenes Gesetz mit neuen Befugnissen – etwa Auskünfte bei Reiseanbietern, Autoherstellern und Banken. Feldjäger dürfen künftig Ausweise kontrollieren und Personen durchsuchen, auch nahe Kasernen. Soldaten können Reisebeschränkungen bekommen.
Zustimmung zu Änderungen des Maastricht-Abkommens (Flugsicherung)
Gilt ab 16. Januar 2026. Deutschland stimmt Änderungen an einem internationalen Abkommen zur Flugsicherung über Maastricht zu. Künftig kann das Verkehrsministerium weitere Anpassungen dieses Abkommens selbst per Verordnung in Kraft setzen, ohne dass der Bundestag ein Gesetz beschließen muss.
Zustimmung zu ILO-Übereinkommen Nr. 155 über Arbeitsschutz
Gilt ab 16. Januar 2026. Deutschland stimmt zwei internationalen Arbeitsschutz-Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zu. Für Beschäftigte und Betriebe in Deutschland ändert sich nichts, weil die deutschen Gesetze die Anforderungen bereits erfüllen.
Zustimmung zu geänderten WHO-Gesundheitsvorschriften
Gilt ab 28. Januar 2026. Deutschland stimmt den von der WHO 2024 beschlossenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften zu. Neu sind unter anderem die Kategorie „pandemische Notlage“, eine nationale Koordinierungsstelle und die Möglichkeit digitaler Gesundheitsdokumente.