16 Organisationen wollten mitreden: Pflegefachkräfte dürfen bestimmte ärztliche Leistungen selbst erbringen
Im Lobbyregister des Bundestages geben 16 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ Einfluss genommen zu haben – 13 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 19. Dezember 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft und bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.. Wer welches Anliegen angibt.NGOs und Stiftungen
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW)Anliegen: Erweiterung Kompetenzen der Pflegefachpersonen, Weiterentwicklung SGB XI
- Bundesverband Managed Care e. V. (BMC)Anliegen: Innovationsfähigkeit durch Innovationsfonds sichern und Verstetigung der Kürzung verhindern
- Deutscher Caritasverband e. V.Anliegen: Erweiterung Kompetenzen der Pflegefachpersonen, Weiterentwicklung SGB XI
- Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V.Anliegen: Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)
- GeBEGS - Verband gemeinnütziger Bildungseinrichtungen im Gesundheits- und SozialwesenAnliegen: Befugniserweiterung und Entbürokratisierung für Pflegefachkräfte
- Sozialverband VdK Deutschland e.V.Anliegen: Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Wirtschafts- und Berufsverbände
- bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.Anliegen: BEEP: Wirtschaftliche Absicherung der professionellen Pflegeangebote, Ablehnung kommunaler Pflegestrukturplanung und gemeinschaftlicher Wohnformen
- Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V.Anliegen: Gesetz zu Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege: Ziel Einführung von Pflegekompetenzen/ eigenverantwortliche Heilkundeausübung
- Bundesverband Gesundheits-ITAnliegen: Änderungsantrag Nr. 1 zum Gesetzesentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V.Anliegen: Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
- Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)Anliegen: Beibehaltung des elektronischen Berufsausweises und Beibehaltung der Anschlusspflicht für Hilfsmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur
Unternehmen
- Bayerische Motoren Werke AktiengesellschaftAnliegen: Bürokratiearme Umsetzung der kinderzahlabhängigen Pflegebeitrags-Abführung.
- PAUL HARTMANN AGAnliegen: Sicherstellung einer flächendeckenden, ambulanten Versorgung durch Einbeziehung aller verfügbaren Pflegefachpersonen
Vereine und Verbände
- Bundesverband für Bildung im Rettungswesen e.V.Anliegen: Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
- Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD)Anliegen: Pflegekompetenz erhöhen und Effizienz im Gesundheitswesen verbessern
Weitere Organisationen
- DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e. V.Anliegen: Berücksichtigung der ordensgemäßen Pflege von Ordensangehörigen im SGB XI (gesetzliche Pflegeversicherung)
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
- Stellungnahme: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
- Stellungnahme: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
- Stellungnahme: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW)
- Stellungnahme: Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V.
- Stellungnahme: Bundesverband Gesundheits-IT
- Stellungnahme: Bundesverband Managed Care e. V. (BMC)
- Stellungnahme: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V.
- Stellungnahme: Deutscher Caritasverband e. V.
- Stellungnahme: DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e. V.
- Stellungnahme: GeBEGS - Verband gemeinnütziger Bildungseinrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen
- Stellungnahme: PAUL HARTMANN AG
- Stellungnahme: Sozialverband VdK Deutschland e.V.
- Stellungnahme: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Zum Gesetz
Pflegefachkräfte dürfen künftig bestimmte bisher Ärzten vorbehaltene Leistungen eigenverantwortlich erbringen. Bei Pflegegrad 4 oder 5 ist der Beratungsbesuch nur noch zweimal statt viermal im Jahr nötig, und Pflegegeld läuft bei Unterbrechungen bis zu acht Wochen weiter.