Zum Inhalt
Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Debatte9. Oktober 2025

6 Reden, 11 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Stromsteuer-Entlastung für rund 600.000 Unternehmen wird dauerhaft

In der 31. Sitzung am 9.10.2025 sprachen 6 Rednerinnen und Redner zu „Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.

Stand 9. Oktober 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion SPD. Was die Rednerinnen und Redner sagten.
Plenarprotokoll 21/31 des Deutschen Bundestages (Open Data)

„Die Zeiten ändern sich. Wir nutzen mittlerweile nicht nur Strom, der aus der Steckdose kommt, sondern wir können auch selber Strom erzeugen.“

„Wenn diese Bundesregierung sich an das Energie- und Stromsteuergesetz zu schaffen macht, dann kann dabei nichts Gutes herauskommen. Über 100 Seiten Beamtendeutsch sind das Ergebnis. Ja, es gibt eine Entlastung; aber diese ist minimal und betrifft nur wenige Branchen.“

„Nach Jahren der Rezession, der fehlenden Investitionen und des Stillstands ist die Lage in vielen Branchen weiterhin angespannt.“

„Da müssen Sie jetzt durch. 21. Juni 2023: CDU und CSU legen einen Gesetzentwurf vor, um die Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum zu senken.“

„Mit dem Ausfall der großen Stromsteuersenkung bricht die Bundesregierung ein zentrales Versprechen ihres Koalitionsvertrags. Viele hatten sich darauf verlassen. Was war angekündigt? Was bekommen wir?“

„Wir beraten heute den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes. Es geht dabei um bezahlbare Energie, um unsere Wettbewerbsfähigkeit, und es geht um die Modernisierung unseres Steuerrechts.“

Zum Gesetz

Unternehmen aus Produktion sowie Land- und Forstwirtschaft zahlen dauerhaft nur den EU-Mindestsatz Stromsteuer von 0,05 Cent je Kilowattstunde. Für Privathaushalte ändert sich nichts. Wer ein E-Auto bidirektional lädt, wird dadurch nicht zum Steuerschuldner.

Weiterlesen