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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Lobby19. Dezember 2025

18 Organisationen wollten mitreden: Stromsteuer-Entlastung für rund 600.000 Unternehmen wird dauerhaft

Im Lobbyregister des Bundestages geben 18 Organisationen an, zum Gesetz „Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes“ Einfluss genommen zu haben – 17 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.

Stand 19. Dezember 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) und Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V.. Wer welches Anliegen angibt.
Ein Punkt je Organisation, nach Art der Tätigkeit laut Lobbyregister des Bundestages

Wirtschafts- und Berufsverbände

Unternehmen

  • Bayerische Motoren Werke AktiengesellschaftAnliegen: Die BMW Group setzt sich für Bürokratiefreiheit und gesetzliche Klarstellungen für bidirektionales Laden ein.
  • E.ON SEAnliegen: Einkommensteuerbefreiung des Bidirektionalen Ladens
  • MAHLE GmbHAnliegen: Gleichstellung des Wasserstoffmotors mit der Brennstoffzelle im Energiesteuerrecht
  • MAHLE International GmbHAnliegen: Gleichstellung des Wasserstoffmotors mit der Brennstoffzelle im Energiesteuerrecht
  • naturstrom AGAnliegen: Allgemeine Senkung der Stromsteuer

Vereine und Verbände

NGOs und Stiftungen

Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)

Zum Gesetz

Unternehmen aus Produktion sowie Land- und Forstwirtschaft zahlen dauerhaft nur den EU-Mindestsatz Stromsteuer von 0,05 Cent je Kilowattstunde. Für Privathaushalte ändert sich nichts. Wer ein E-Auto bidirektional lädt, wird dadurch nicht zum Steuerschuldner.

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