18 Organisationen wollten mitreden: Stromsteuer-Entlastung für rund 600.000 Unternehmen wird dauerhaft
Im Lobbyregister des Bundestages geben 18 Organisationen an, zum Gesetz „Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes“ Einfluss genommen zu haben – 17 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 19. Dezember 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) und Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V.. Wer welches Anliegen angibt.Wirtschafts- und Berufsverbände
- Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)Anliegen: § 2 Nr. 7 StromsteuerG (Streichung von Klärgas aus der Definition der "erneuerbaren Energieträger")
- Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA)Anliegen: Energiekosten reduzieren
- Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBEAnliegen: Biomasse im Stromsteuerrecht anerkennen und steuerlich fair gegenüber fossilen Energien behandeln
- Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.Anliegen: Regelungen zur Strombesteuerung im Bereich der E-Mobilität modernisieren
- Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM)Anliegen: Wettbewerbsfähige sowie nachhaltige Energie- und Klimapolitik für den Mittelstand
- Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)Anliegen: Vorteile hocheffizienter KWK-Anlagen im Strom- und Energiesteuerrecht berücksichtigen
- Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)Anliegen: Berücksichtigung des Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs bei der Stromsteuerbegünstigung
- Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x -Anliegen: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)Anliegen: Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Entlastungen der Betriebe von hohen Energiekosten
Unternehmen
- Bayerische Motoren Werke AktiengesellschaftAnliegen: Die BMW Group setzt sich für Bürokratiefreiheit und gesetzliche Klarstellungen für bidirektionales Laden ein.
- E.ON SEAnliegen: Einkommensteuerbefreiung des Bidirektionalen Ladens
- MAHLE GmbHAnliegen: Gleichstellung des Wasserstoffmotors mit der Brennstoffzelle im Energiesteuerrecht
- MAHLE International GmbHAnliegen: Gleichstellung des Wasserstoffmotors mit der Brennstoffzelle im Energiesteuerrecht
- naturstrom AGAnliegen: Allgemeine Senkung der Stromsteuer
Vereine und Verbände
- Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V.Anliegen: Beibehaltung der Steuerbefreiung für klärgasbetriebene BHKW
- Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V.Anliegen: Biomasse muss weiterhin als erneuerbare Energie im Stromsteuergesetz definiert sein
- Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V.Anliegen: Biomasse muss weiterhin als erneuerbare Energie im Stromsteuergesetz definiert sein
NGOs und Stiftungen
- Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.Anliegen: Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
- Stellungnahme: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
- Stellungnahme: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V.
- Stellungnahme: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V.
- Stellungnahme: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA)
- Stellungnahme: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
- Stellungnahme: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
- Stellungnahme: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE
- Stellungnahme: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
- Stellungnahme: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM)
- Stellungnahme: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
- Stellungnahme: E.ON SE
- Stellungnahme: MAHLE GmbH
- Stellungnahme: MAHLE International GmbH
- Stellungnahme: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)
- Stellungnahme: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V.
- Stellungnahme: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x -
- Stellungnahme: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Zum Gesetz
Unternehmen aus Produktion sowie Land- und Forstwirtschaft zahlen dauerhaft nur den EU-Mindestsatz Stromsteuer von 0,05 Cent je Kilowattstunde. Für Privathaushalte ändert sich nichts. Wer ein E-Auto bidirektional lädt, wird dadurch nicht zum Steuerschuldner.