3 Reden, 3 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Erdwärmekollektoren bis 4 m Verlegetiefe ohne wasserrechtliche Erlaubnis
In der 31. Sitzung am 9.10.2025 sprachen 3 Rednerinnen und Redner zu „Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 9. Oktober 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion Grüne. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Die Wärmewende ist eine der größten Aufgaben unserer Energie- und Klimapolitik. Mehr als die Hälfte unseres Energieverbrauchs entfällt auf Wärme, und dieser Bereich hängt leider Gottes immer noch weitgehend am fossilen Tropf. Gleichzeitig liegt das Potenzial direkt unter uns.“
„Das autoritäre Energiewenderegime hat wieder zugeschlagen: Jetzt werden also auch Anlagen der Wärmeerzeugung gesetzlich privilegiert und ihre Errichtung juristisch fast unangreifbar gemacht. Stichwort hierzu: Sie würden im überragenden öffentlichen Interesse stehen.“
„Aus tiefem Herzen möchte ich einfach mal Danke sagen: Danke, liebe Regierung, dass Sie unsere Idee umgesetzt haben: Das erste deutsche Gesetz mit dem Begriff „Geothermie“ im Namen – und ein weiteres Gesetz, das die Ampel ausgearbeitet hatte und das diese Regierung nach Ankündigung im …“
Zum Gesetz
Erdwärme, Wärmepumpen und Wärmespeicher sollen schneller genehmigt werden: Erdwärmekollektoren bis vier Meter Verlegetiefe und kleine Grundwasserwärmepumpen brauchen keine wasserrechtliche Erlaubnis mehr. Grundstücke müssen kurze Erkundungsmessungen gegen Entschädigung dulden.