6 Reden, 4 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Elektronischer Widerrufs-Button bei Online-Verträgen ab 19. Juni 2026
In der 34. Sitzung am 16.10.2025 sprachen 6 Rednerinnen und Redner zu „Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 16. Oktober 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion AfD. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Das Internet ist für uns alle etwas ganz Wunderbares im Leben. Es ist toll, dass wir da ganz viele Dinge bestellen und einkaufen können.“
„Morgen, gleich als nächster Tagesordnungspunkt sozusagen, zur besten Sendezeit wird sich die Koalition als Kämpfer gegen Bürokratie darstellen, nämlich mit ihrer sogenannten Modernisierungsagenda.“
„Es ist immer wieder schön, zu hören, dass die AfD gar nichts vom Verbraucherschutz hält. Das muss man ja so deutlich festhalten. Man kann bei fast jeder Wortmeldung von Ihnen zu Verbraucherschutz-themen feststellen, dass Ihnen die Verbraucher egal sind.“
„Heute sprechen wir über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts. Die Bundesregierung spricht in ihrem Gesetzentwurf von Modernisierung des Verbraucherschutzes.“
„Frau Willnat, wer heutzutage die Uhrzeit von Debatten noch für relevant für deren Öffentlichkeitswirksamkeit hält, der ist genauso modern wie die AfD, die einen Widerruf noch per E-Mail senden will. – Da können wir uns gerne mal messen, lieber Herr Kollege.“
„Das Beste kommt vermeintlich zum Schluss. Heute beraten wir eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung, die wir aufgrund einer EU-Richtlinie aus November 2023 bis zum 19. 12.“
Zum Gesetz
Bei online abgeschlossenen Verträgen muss es künftig einen leicht auffindbaren Widerrufs-Button geben. Der Widerruf von Finanzdienstleistungs- und Versicherungsverträgen ist künftig höchstens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss möglich. Die erste Kopie der Patientenakte wird kostenlos.