Bundesrat billigt 12 Gesetze, darunter: Stattdessen Eintrag ins Fahreignungsregister (FAER)
Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat über 12 Gesetze aus dem Bundestag beraten. Alle können damit ihren Weg ins Bundesgesetzblatt nehmen.
Stand 30. Januar 2026 · ca. 2 Min. LesezeitBundeskriminalamt wird zentrale Kontaktstelle für EU-Informationsaustausch
Zustimmung. Das Bundeskriminalamt wird zentrale Kontaktstelle für den Austausch von Polizeiinformationen mit anderen EU- und Schengen-Staaten. Damit setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um, die den grenzüberschreitenden Informationsaustausch bei Straftaten regelt.
Europol-Gesetz an geänderte EU-Europol-Verordnung angepasst
kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Deutsche Polizei- und Zollbehörden dürfen künftig über das Bundeskriminalamt mehr Daten an Europol schicken und auf dort gespeicherte Informationen zugreifen. Der Kreis der berechtigten Behörden wird erweitert, etwa um die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis künftig stets unzulässig
kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Werbung mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen wird strenger geregelt: Aussagen wie „umweltfreundlich“ sind unzulässig, wenn sie nicht belegt sind, und Nachhaltigkeitssiegel brauchen ein Zertifizierungssystem. Beim Online-Abschluss von Finanzverträgen dürfen einzelne Optionen nicht mehr hervorgehoben werden.
48-Stunden-Schonfrist bei neuen Sanktionen entfällt
kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Verstöße gegen EU-Sanktionen werden umfassender bestraft: auch das Verschleiern von Vermögen und leichtfertige Verstöße bei Dual-Use-Gütern. Die bisherige 48-Stunden-Frist entfällt, humanitäre Hilfe bleibt straffrei.
Sicherheitsinfos und Warnhinweise müssen auf Deutsch sein
Zustimmung. Die Sicherheitsregeln für Produkte werden an neues EU-Recht angepasst: Wichtige Sicherheitshinweise und Anleitungen müssen auf Deutsch vorliegen, Behörden können gegen Online-Marktplätze vorgehen, und bei Verstößen drohen neue Bußgelder.
Stattdessen Eintrag ins Fahreignungsregister (FAER)
kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Wer einen Führerschein aus einem anderen EU- oder EWR-Staat hat und nicht in Deutschland wohnt, muss ihn bei Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug nicht mehr zum Eintrag vorlegen. Stattdessen wird die Entscheidung ins Fahreignungsregister eingetragen.
Geflügel-Entschädigung: 50 → 110 € je Tier, rückwirkend ab 1.10.2025
Zustimmung; Entschließung. Wer Nutztiere hält, muss künftig sofort einen Tierarzt informieren, wenn ungewöhnlich viele Tiere sterben oder schwer krank wirken. Die Entschädigung für im Seuchenfall verlorenes Geflügel steigt rückwirkend ab 1. Oktober 2025 von 50 auf 110 Euro je Tier.
Nationale Güterkraftverkehrs-Erlaubnis entfällt, nur noch EU-Lizenz
kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Speditionen brauchen für Fahrten innerhalb Deutschlands künftig keine eigene nationale Erlaubnis mehr, sondern nur noch die EU-Lizenz. Die Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen läuft künftig zentral statt über die Länder.
Weiterbildung künftig auch als digitaler Unterricht statt nur Präsenz
Zustimmung. Berufskraftfahrerinnen und -fahrer können ihre vorgeschriebene Weiterbildung künftig auch digital absolvieren – online zu festen Zeiten oder zeitlich frei. Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, kann bis zum Erhalt des Nachweises mit Ausbildungsvertrag und Prüfungsbescheinigung fahren.
Elektronischer Widerrufs-Button bei Online-Verträgen ab 19. Juni 2026
kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Bei online abgeschlossenen Verträgen muss es künftig einen leicht auffindbaren Widerrufs-Button geben. Der Widerruf von Finanzdienstleistungs- und Versicherungsverträgen ist künftig höchstens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss möglich. Die erste Kopie der Patientenakte wird kostenlos.
Wertpapierangebot ohne Prospekt: 8 → 12 Mio. Euro
Zustimmung. Unternehmen bekommen leichter Geld am Kapitalmarkt: Wertpapiere dürfen künftig bis 12 statt 8 Millionen Euro ohne Prospekt angeboten werden, Aktien dürfen weniger als 1 Euro Nennwert haben, und mehrere Melde- und Berichtspflichten entfallen.
Erleichterte Bundeswehr-Vergaben bis Ende 2035
kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. Die Bundeswehr darf Aufträge für Material, Bauten und Dienstleistungen schneller und mit weniger Vergaberegeln vergeben. Außerdem werden Genehmigungen für militärische Flugplätze und Luftverteidigungsradaranlagen erleichtert.