Stattdessen Eintrag ins Fahreignungsregister (FAER) – und 9 weitere Änderungen im Juni
Im Juni 2026 traten 10 Gesetze in Kraft, die Bundestag und Bundesrat beschlossen haben. Hier steht, was sich ändert und ab welchem Tag.
Stand 1. Juni 2026 · ca. 2 Min. Lesezeit · Für manche wird es günstiger, für andere kommen neue Pflichten oder Kosten dazu.Stattdessen Eintrag ins Fahreignungsregister (FAER)
Gilt ab 1. Juni 2026. Wer einen Führerschein aus einem anderen EU- oder EWR-Staat hat und nicht in Deutschland wohnt, muss ihn bei Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug nicht mehr zum Eintrag vorlegen. Stattdessen wird die Entscheidung ins Fahreignungsregister eingetragen.
Überkreuz- und anonyme Nierenspende erstmals erlaubt
Gilt ab 1. Juni 2026. Eine Niere darf künftig auch über Kreuz an fremde Paare oder anonym an Unbekannte gespendet werden, nicht mehr nur an nahestehende Menschen. Spenderinnen und Spender bekommen eine verpflichtende psychosoziale Beratung und eine feste Begleitperson.
Minderungspflicht steigt bis 2040 auf 65 % (Entwurf: 59 %)
Gilt ab 6. Juni 2026. Anbieter von Kraftstoffen müssen die Treibhausgase ihrer Kraftstoffe stärker senken – bis 2040 schrittweise um 65 Prozent. Kraftstoffe aus Reststoffen der Palmölproduktion zählen nicht mehr, und ab 2028 kann auch Ladestrom aus Biogas angerechnet werden.
Liste der erfassten Steuerabkommen: 14 → 76
Gilt ab 6. Juni 2026. Deutschland kann künftig 62 weitere Doppelbesteuerungsabkommen über ein internationales Rahmenabkommen an die OECD-Mindeststandards gegen Gewinnverlagerung anpassen. Für Bürger und Unternehmen ändert sich dadurch unmittelbar noch nichts.
CO2-Speicherung unter dem Meeresboden der deutschen Wirtschaftszone möglich
Gilt ab 9. Juni 2026. Kohlendioxid darf künftig unter dem Meeresboden in der deutschen Wirtschaftszone gespeichert und zur Speicherung auch in andere Staaten ausgeführt werden. Außerdem sind mehr Forschungsmethoden im Meer sowie Chemikalien gegen Ölverschmutzung im Notfall erlaubt.
Minderjährige: Gesundheitsleistungen auf GKV-Niveau
Gilt ab 12. Juni 2026. Deutsches Asyl- und Registerrecht wird an die EU-Asylreform angepasst: Minderjährige im Asylbewerberleistungsbezug bekommen Gesundheitsleistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, und im Ausländerzentralregister werden neue Daten gespeichert.
Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis künftig stets unzulässig
Gilt ab 19. Juni 2026. Werbung mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen wird strenger geregelt: Aussagen wie „umweltfreundlich“ sind unzulässig, wenn sie nicht belegt sind, und Nachhaltigkeitssiegel brauchen ein Zertifizierungssystem. Beim Online-Abschluss von Finanzverträgen dürfen einzelne Optionen nicht mehr hervorgehoben werden.
Örtliche Wartezeit: 3 → 2 Jahre
Gilt ab 25. Juni 2026. Wer Anwaltsnotarin oder Anwaltsnotar werden will, kommt künftig schneller ans Ziel: Die dreijährige Wartezeit vor der Fachprüfung entfällt, die örtliche Wartezeit sinkt auf zwei Jahre. Bei Bewerbermangel dürfen Anwaltsnotare bis 76 im Amt bleiben.
Heizungs-65-%-Regel: Frist 30.6.2026 → 31.10.2026
Gilt ab 27. Juni 2026. Für Produkte gelten neue nationale Regeln zum umweltgerechten Design: Reparaturbetriebe kommen leichter an Ersatzteile und Reparaturinfos. Zudem greift die Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie zu betreiben, erst ab 1. November statt 1. Juli 2026.
Elektronischer Austausch Notar–Behörde bundesweit ab 1. Januar 2027
Gilt ab 27. Juni 2026. Notarinnen und Notare tauschen Unterlagen zum Immobilienkauf künftig elektronisch mit Behörden, Gerichten und Finanzämtern aus statt per Post. Käuferinnen und Käufer sparen dadurch Notarauslagen von rund 2 Euro je Antrag und warten kürzer auf die Abwicklung.