Geflügel-Entschädigung: 50 → 110 € je Tier, rückwirkend ab 1.10.2025 – und 5 weitere Änderungen im März
Im März 2026 traten 6 Gesetze in Kraft, die Bundestag und Bundesrat beschlossen haben. Hier steht, was sich ändert und ab welchem Tag.
Stand 1. März 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Für manche wird es günstiger, für andere kommen neue Pflichten oder Kosten dazu.Geflügel-Entschädigung: 50 → 110 € je Tier, rückwirkend ab 1.10.2025
Gilt ab 10. März 2026. Wer Nutztiere hält, muss künftig sofort einen Tierarzt informieren, wenn ungewöhnlich viele Tiere sterben oder schwer krank wirken. Die Entschädigung für im Seuchenfall verlorenes Geflügel steigt rückwirkend ab 1. Oktober 2025 von 50 auf 110 Euro je Tier.
EU-weite Herausgabe- und Sicherungsanordnungen für Daten
Gilt ab 13. März 2026. Strafverfolger aus EU-Staaten können künftig Daten wie Bestands-, Verkehrs- oder Inhaltsdaten direkt bei Internet- und Telekomanbietern anfordern oder sichern lassen. Anbieter müssen dafür eine Kontaktstelle in der EU einrichten, sonst drohen Bußgelder.
Bundeswehr darf Wirkmittel gegen Drohnen einsetzen
Gilt ab 17. März 2026. Die Bundeswehr darf bei Amtshilfe-Einsätzen künftig auch Waffen gegen Drohnen einsetzen, und wer vorsätzlich unbefugt auf das Flugfeld eines Flughafens eindringt und dadurch die Sicherheit des Luftverkehrs beeinträchtigt, macht sich strafbar.
Neue Schutzpflichten für Betreiber kritischer Anlagen
Gilt ab 17. März 2026. Betreiber besonders wichtiger Anlagen – etwa in Energie, Wasser, Verkehr oder Gesundheit – müssen sich künftig registrieren, Resilienzpläne erstellen, Schutzmaßnahmen gegen Ausfälle und Angriffe treffen und schwere Störungen melden. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Zustimmung zu zwei Änderungen des Londoner Protokolls
Gilt ab 19. März 2026. Deutschland stimmt Änderungen eines internationalen Meeresschutz-Abkommens zu. Damit wird es völkerrechtlich möglich, Kohlendioxid ins Ausland zu exportieren und unter dem Meeresboden zu speichern.
Banken müssen ESG-Risikopläne aufstellen, kleine Institute vereinfacht
Gilt ab 31. März 2026. Banken in Deutschland müssen künftig Klima-, Umwelt- und Governance-Risiken in ihr Risikomanagement einbeziehen und dafür Pläne aufstellen. Zugleich fallen Bürokratiepflichten weg – das entlastet Banken und Kreditnehmer um rund 88,9 Millionen Euro im Jahr.