7 Organisationen wollten mitreden: EU-weite Herausgabe- und Sicherungsanordnungen für Daten
Im Lobbyregister des Bundestages geben 7 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union“ Einfluss genommen zu haben – 6 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 6. März 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Bitkom e.V. und Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern. Wer welches Anliegen angibt.Wirtschafts- und Berufsverbände
- Bitkom e.V.Anliegen: Grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel im Strafverfahren innerhalb der EU
- Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen ÄrztekammernAnliegen: Einführung eines ausdrücklichen Beschlagnahmeverbots für die elektronische Patientenakte
- BundespsychotherapeutenkammerAnliegen: Einführung eines ausdrücklichen Beschlagnahmeverbots für die elektronischen Patientenakte
- Deutscher Anwaltverein e.V.Anliegen: Verbesserter Berufsgeheimnisträgerschutz und Rechtsschutz in der Umsetzung des E-Evidence-Pakets
- Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB)Anliegen: Umsetzung und Durchführung des E-Evidence-Pakets
Unternehmen
- Deutsche Telekom AGAnliegen: Gesetz zur Umsetzung der E-Evidence VO
- Vodafone GmbHAnliegen: Umsetzung der e-Evidence Verordnung
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Strafverfolger aus EU-Staaten können künftig Daten wie Bestands-, Verkehrs- oder Inhaltsdaten direkt bei Internet- und Telekomanbietern anfordern oder sichern lassen. Anbieter müssen dafür eine Kontaktstelle in der EU einrichten, sonst drohen Bußgelder.