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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Lobby6. März 2026

9 Organisationen wollten mitreden: Banken müssen ESG-Risikopläne aufstellen, kleine Institute vereinfacht

Im Lobbyregister des Bundestages geben 9 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz - BRUBEG)“ Einfluss genommen zu haben – 8 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.

Stand 6. März 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Association for Financial Markets in Europe (AFME) und Bitkom e.V.. Wer welches Anliegen angibt.
Ein Punkt je Organisation, nach Art der Tätigkeit laut Lobbyregister des Bundestages

Wirtschafts- und Berufsverbände

NGOs und Stiftungen

  • Bürgerbewegung Finanzwende e. V.Anliegen: Beibehaltung von ESG-Risikoplänen für kleine und nicht komplexe Institute im Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz

Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)

Zum Gesetz

Banken in Deutschland müssen künftig Klima-, Umwelt- und Governance-Risiken in ihr Risikomanagement einbeziehen und dafür Pläne aufstellen. Zugleich fallen Bürokratiepflichten weg – das entlastet Banken und Kreditnehmer um rund 88,9 Millionen Euro im Jahr.

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