8 Organisationen wollten mitreden: Pflicht zur Haltungskennzeichnung: 1.3.2026 → 1.1.2027
Im Lobbyregister des Bundestages geben 8 Organisationen an, zum Gesetz „Zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ Einfluss genommen zu haben – 4 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 22. Juli 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft / Bauernblatt e.V. und Demeter e. V.. Wer welches Anliegen angibt.Unternehmen
- Initiative Tierwohl GmbHAnliegen: TierHaltKennzG: Ausgestaltung und Umsetzung, Verknüpfung mit Initiativen der Wirtschaft
- PFG Central Services GmbH & Co.KGAnliegen: Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
- QS Qualität und Sicherheit GmbHAnliegen: TierHaltKennzG: Ausgestaltung und Umsetzung, Verknüpfung mit Initiativen der Wirtschaft
NGOs und Stiftungen
- Demeter e. V.Anliegen: Ökologische Landwirtschaft
- PETA Deutschland e.V.Anliegen: Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Vereine und Verbände
- NEULAND-Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung e.V.Anliegen: EU-Agrarpolitik hinsichtlich eines Umbau der Tierhaltung zu einer tiergerechten Nutztierhaltung mit Erhalt einer bäuerlichen Landwirtschaft
- PROVIEH e.V.Anliegen: Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG
Wirtschafts- und Berufsverbände
- Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft / Bauernblatt e.V.Anliegen: Verbesserung und Verabschiedung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Die verpflichtende staatliche Kennzeichnung der Haltungsform bei Fleisch startet später: Sie gilt nicht ab 1. März 2026, sondern erst ab 1. Januar 2027.