Elektronischer Widerrufs-Button bei Online-Verträgen ab 19. Juni 2026 – und 9 weitere Änderungen im Februar
Im Februar 2026 traten 10 Gesetze in Kraft, die Bundestag und Bundesrat beschlossen haben. Hier steht, was sich ändert und ab welchem Tag.
Stand 1. Februar 2026 · ca. 2 Min. Lesezeit · Für manche wird es günstiger, für andere kommen neue Pflichten oder Kosten dazu.Elektronischer Widerrufs-Button bei Online-Verträgen ab 19. Juni 2026
Gilt ab 6. Februar 2026. Bei online abgeschlossenen Verträgen muss es künftig einen leicht auffindbaren Widerrufs-Button geben. Der Widerruf von Finanzdienstleistungs- und Versicherungsverträgen ist künftig höchstens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss möglich. Die erste Kopie der Patientenakte wird kostenlos.
Weiterbildung künftig auch als digitaler Unterricht statt nur Präsenz
Gilt ab 6. Februar 2026. Berufskraftfahrerinnen und -fahrer können ihre vorgeschriebene Weiterbildung künftig auch digital absolvieren – online zu festen Zeiten oder zeitlich frei. Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, kann bis zum Erhalt des Nachweises mit Ausbildungsvertrag und Prüfungsbescheinigung fahren.
Europol-Gesetz an geänderte EU-Europol-Verordnung angepasst
Gilt ab 6. Februar 2026. Deutsche Polizei- und Zollbehörden dürfen künftig über das Bundeskriminalamt mehr Daten an Europol schicken und auf dort gespeicherte Informationen zugreifen. Der Kreis der berechtigten Behörden wird erweitert, etwa um die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
48-Stunden-Schonfrist bei neuen Sanktionen entfällt
Gilt ab 6. Februar 2026. Verstöße gegen EU-Sanktionen werden umfassender bestraft: auch das Verschleiern von Vermögen und leichtfertige Verstöße bei Dual-Use-Gütern. Die bisherige 48-Stunden-Frist entfällt, humanitäre Hilfe bleibt straffrei.
Wertpapierangebot ohne Prospekt: 8 → 12 Mio. Euro
Gilt ab 10. Februar 2026. Unternehmen bekommen leichter Geld am Kapitalmarkt: Wertpapiere dürfen künftig bis 12 statt 8 Millionen Euro ohne Prospekt angeboten werden, Aktien dürfen weniger als 1 Euro Nennwert haben, und mehrere Melde- und Berichtspflichten entfallen.
Pflicht zur Haltungskennzeichnung: 1.3.2026 → 1.1.2027
Gilt ab 10. Februar 2026. Die verpflichtende staatliche Kennzeichnung der Haltungsform bei Fleisch startet später: Sie gilt nicht ab 1. März 2026, sondern erst ab 1. Januar 2027.
Erleichterte Bundeswehr-Vergaben bis Ende 2035
Gilt ab 14. Februar 2026. Die Bundeswehr darf Aufträge für Material, Bauten und Dienstleistungen schneller und mit weniger Vergaberegeln vergeben. Außerdem werden Genehmigungen für militärische Flugplätze und Luftverteidigungsradaranlagen erleichtert.
Bundeskriminalamt wird zentrale Kontaktstelle für EU-Informationsaustausch
Gilt ab 14. Februar 2026. Das Bundeskriminalamt wird zentrale Kontaktstelle für den Austausch von Polizeiinformationen mit anderen EU- und Schengen-Staaten. Damit setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um, die den grenzüberschreitenden Informationsaustausch bei Straftaten regelt.
Sicherheitsinfos und Warnhinweise müssen auf Deutsch sein
Gilt ab 19. Februar 2026. Die Sicherheitsregeln für Produkte werden an neues EU-Recht angepasst: Wichtige Sicherheitshinweise und Anleitungen müssen auf Deutsch vorliegen, Behörden können gegen Online-Marktplätze vorgehen, und bei Verstößen drohen neue Bußgelder.
Nationale Güterkraftverkehrs-Erlaubnis entfällt, nur noch EU-Lizenz
Gilt ab 27. Februar 2026. Speditionen brauchen für Fahrten innerhalb Deutschlands künftig keine eigene nationale Erlaubnis mehr, sondern nur noch die EU-Lizenz. Die Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen läuft künftig zentral statt über die Länder.