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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Debatte17. Oktober 2025

9 Reden, 5 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis künftig stets unzulässig

In der 35. Sitzung am 17.10.2025 sprachen 9 Rednerinnen und Redner zu „Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.

Stand 17. Oktober 2025 · ca. 2 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion AfD. Was die Rednerinnen und Redner sagten.
Plenarprotokoll 21/35 des Deutschen Bundestages (Open Data)

„Nachhaltig, umweltfreundlich, klimaneutral – das sind Aussagen und das sind Werbebotschaften, die jedenfalls für viele Menschen eine Rolle dabei spielen, welches Produkt sie erwerben.“

„Die Alternative für Deutschland wirkt! Das fiel mir direkt auf, als ich diesen Gesetzentwurf gesehen habe. Und es freut mich natürlich, wenn die Bundesregierung auf unsere Vorschläge eingeht. Doch worum geht es eigentlich?“

„Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb setzen wir eine wichtige europäische Richtlinie um. Es geht wieder mal, wie zurzeit oft, um Verbraucherschutz.“

„Ich war letztens im Supermarkt und wollte einfach nur Kaffee kaufen. Ich stehe da vor der Auswahl, und es gab da allerlei. Ich wollte wirklich sehr gerne ein umweltfreundliches Produkt kaufen, fair gehandelt – fand ich auch gut –, nachhaltig produziert.“

„Dieses Gesetz klingt erst mal gut. Es soll Menschen vor Greenwashing schützen, also vor falschen Umweltversprechen, vor gefälschten Siegeln und vor Tricks im Internet. Das klingt erst mal super.“

„Wir haben eben schon so einige Beispiele zu dem Thema gehört, und wir kennen sie ja auch alle: die großen Worte, die wir auf kleinen Etiketten finden, wie „bienenfreundlich“, „gut für die Umwelt“ oder „klimaneutral“.“

„Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist über 100 Jahre alt. Dies zeigt deutlich, dass ein Regelungsbedarf zum Schutz des Wettbewerbs, der Verbraucher sowie der Mitbewerber besteht.“

„Am Anfang wird’s schwierig. Greenwashing ist kein Kavaliersdelikt. Es verzerrt den Wettbewerb, untergräbt ehrliche Nachhaltigkeitsbemühungen und täuscht Verbraucherinnen und Verbraucher.“

„Herr Staatssekretär! So viel Einigkeit in diesem Hohen Haus ist selten. Aber ich bin doch ein wenig überrascht; denn mir scheint, diese Einigkeit ist auf Ihrer Seite nicht ganz frei von einer gewissen Schizophrenie.“

Zum Gesetz

Werbung mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen wird strenger geregelt: Aussagen wie „umweltfreundlich“ sind unzulässig, wenn sie nicht belegt sind, und Nachhaltigkeitssiegel brauchen ein Zertifizierungssystem. Beim Online-Abschluss von Finanzverträgen dürfen einzelne Optionen nicht mehr hervorgehoben werden.

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