4 Reden, 3 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Stromlieferanten: Festpreistarife + Absicherung gegen Preisschwankungen
In der 40. Sitzung am 13.11.2025 sprachen 4 Rednerinnen und Redner zu „Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 13. November 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion AfD. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Wir leben in turbulenten energiepolitischen Zeiten. Neben den geopolitischen Herausforderungen in den vergangenen Monaten ging es um den Import von Energieträgern wie Gas. Wir haben gesehen, wie anstrengend das ist.“
„Von toten Pferden soll man absteigen, besonders von einem toten Pferd wie diesem ursprünglich Habeck’schen Gesetz zur grünen Energiewende.“
„Heute wollen wir die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes mit Verbraucherschutznormen hier beschließen. Sie enthält eine von uns als SPD-Fraktion schon lange erwartete Umsetzung europäischer Maßgaben für sogenanntes Energy Sharing.“
„Langsam, ganz langsam fängt die Regierung an, sich bei der Energiewende zu bewegen. Mit dem Gesetzentwurf werden EU-Vorgaben umgesetzt – das ist sinnvoll. Das Energiewirtschaftsgesetz erhält außerdem viele redaktionelle Anpassungen – okay.“
Zum Gesetz
Stromkunden werden besser vor Preisschwankungen geschützt: Lieferanten müssen Festpreistarife anbieten und sich gegen Preisrisiken absichern. Außerdem wird das gemeinsame Nutzen von selbst erzeugtem Strom („Energy Sharing“) ermöglicht.