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Dienstag, 6. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Im Dezember1. Dezember 2025

Entfernungspauschale: 38 Cent ab dem 1. Kilometer ab 1.1.2026 – und 20 weitere Änderungen im Dezember

Im Dezember 2025 traten 21 Gesetze in Kraft, die Bundestag und Bundesrat beschlossen haben. Hier steht, was sich ändert und ab welchem Tag.

Stand 1. Dezember 2025 · ca. 4 Min. Lesezeit · Für manche wird es günstiger, für andere kommen neue Pflichten oder Kosten dazu.
Inkrafttreten laut Bundesgesetzblatt bzw. Gesetzestext (DIP des Bundestages)

Maut-Einbuchung künftig auch per App statt Fahrzeuggerät

Gilt ab 1. Dezember 2025. Lkw-Maut kann künftig per App auf dem Smartphone gebucht werden – ohne eingebautes Mautgerät. Außerdem bleiben emissionsfreie Lkw bis Ende Juni 2031 von der Maut befreit.

Handelsabkommen EU–Ghana von 2016 wird von Deutschland ratifiziert

Gilt ab 4. Dezember 2025. Deutschland stimmt einem Handelsabkommen zwischen der EU und Ghana zu. Ghana kann dauerhaft zoll- und abgabenfrei in die EU exportieren und baut im Gegenzug bis 2029 die Zölle auf rund 78 Prozent seiner Warengruppen für EU-Waren ab.

Handelsabkommen EU – Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika, Eswatini

Gilt ab 4. Dezember 2025. Deutschland stimmt einem Handelsabkommen der EU mit sechs Ländern im südlichen Afrika zu. Zölle zwischen beiden Seiten werden schrittweise abgebaut: Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia und Eswatini können zollfrei in die EU exportieren.

Handelsabkommen EU–Kamerun wird von Deutschland ratifiziert

Gilt ab 4. Dezember 2025. Der Bundestag stimmt einem Handelsabkommen der EU mit Zentralafrika – bislang nur Kamerun – zu. Kamerun kann zoll- und quotenfrei in die EU exportieren und baut bis 2029 im Gegenzug Zölle auf EU-Waren ab.

Zustimmung zum Handelsabkommen EU–Côte d'Ivoire von 2008

Gilt ab 4. Dezember 2025. Deutschland stimmt einem Handelsabkommen zwischen der EU und Côte d'Ivoire zu. Côte d'Ivoire darf dauerhaft zoll- und quotenfrei in die EU ausführen und öffnet im Gegenzug bis 2029 schrittweise rund 85 Prozent seiner Zolllinien für Waren aus der EU.

Paketboten-Haftung: befristet bis 31.12.2025 → dauerhaft

Gilt ab 6. Dezember 2025. Für Maschinen gelten ab 2027 neue EU-Sicherheitsregeln; Deutschland regelt dazu Verfahren, Bußgelder und Strafen und schreibt vor, dass Anleitungen und Warnhinweise auf Deutsch sein müssen. Die Haftung von Paketfirmen für Sozialbeiträge ihrer Subunternehmer gilt dauerhaft weiter.

Rund 14.500 Unternehmen neu zu IT-Sicherheit verpflichtet

Gilt ab 6. Dezember 2025. Deutlich mehr Unternehmen müssen künftig ihre IT gegen Cyberangriffe absichern und Sicherheitsvorfälle in drei Stufen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik melden. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Auch Bundesbehörden bekommen feste Vorgaben.

6,5 Mrd. Euro Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2026

Gilt ab 12. Dezember 2025. Der Bund zahlt 2026 einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro an die Betreiber der großen Stromnetze. Dadurch sinken die Netzentgelte und damit die Stromkosten für Haushalte und Unternehmen.

Amtsgericht zuständig bis 10.000 € statt 5.000 € ab 1.1.2026

Gilt ab 12. Dezember 2025. Wer wegen bis zu 10.000 Euro vor Gericht zieht, landet ab Januar 2026 beim Amtsgericht statt beim Landgericht – bisher lag die Grenze bei 5.000 Euro. Vor dem Amtsgericht muss man keinen Anwalt nehmen und kann sich selbst vertreten.

Papierakte weiter erlaubt: bis 1. Januar 2027 (Ausnahme per Verordnung)

Gilt ab 12. Dezember 2025. Gerichte dürfen Akten in Straf-, Bußgeld-, Zivil-, Familien-, Arbeits- und Sozialverfahren noch bis zum 1. Januar 2027 auf Papier führen, obwohl die elektronische Akte ab 2026 Pflicht wird. Gebärdensprachdolmetscher können sich künftig auf einen allgemeinen Eid berufen.

Bundestag stimmt dem NOOTS-Staatsvertrag zu

Gilt ab 18. Dezember 2025. Bund und Länder bauen ein gemeinsames IT-System auf, über das Behörden Daten und Nachweise direkt untereinander abrufen können. Nachweise, die der Verwaltung schon vorliegen, sollen nicht erneut von Bürgern und Unternehmen verlangt werden.

Erdwärmekollektoren bis 4 m Verlegetiefe ohne wasserrechtliche Erlaubnis

Gilt ab 23. Dezember 2025. Erdwärme, Wärmepumpen und Wärmespeicher sollen schneller genehmigt werden: Erdwärmekollektoren bis vier Meter Verlegetiefe und kleine Grundwasserwärmepumpen brauchen keine wasserrechtliche Erlaubnis mehr. Grundstücke müssen kurze Erkundungsmessungen gegen Entschädigung dulden.

Stromlieferanten: Festpreistarife + Absicherung gegen Preisschwankungen

Gilt ab 23. Dezember 2025. Stromkunden werden besser vor Preisschwankungen geschützt: Lieferanten müssen Festpreistarife anbieten und sich gegen Preisrisiken absichern. Außerdem wird das gemeinsame Nutzen von selbst erzeugtem Strom („Energy Sharing“) ermöglicht.

Online-Klage nur bei Geldforderungen bis 5.000 €

Gilt ab 23. Dezember 2025. Bei ausgewählten Amtsgerichten kann man Geldforderungen bis 5.000 Euro künftig online einklagen – mit digitalen Formularen, Videoverhandlung und niedrigeren Gerichtskosten. Die Nutzung ist freiwillig, der Papierweg bleibt möglich.

Genehmigungen für Offshore-Wind und Stromnetze werden beschleunigt

Gilt ab 23. Dezember 2025. Windparks auf See und neue Stromleitungen sollen schneller genehmigt werden: In festgelegten Beschleunigungs- und Infrastrukturgebieten entfallen Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfungen, stattdessen gibt es ein nachträgliches Überprüfungsverfahren.

Aufzeichnung: Papier oder elektronisch → nur noch elektronisch

Gilt ab 23. Dezember 2025. Wer beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, muss die Anwendungen künftig elektronisch und maschinenlesbar aufzeichnen statt auf Papier. Der Bundestag räumt dafür eine Übergangszeit bis Ende 2026 ein.

EU-Richtlinie zu "Daisy Chains" wird 1:1 umgesetzt

Gilt ab 23. Dezember 2025. Für Banken mit verschachtelten Tochterunternehmen wird technisch neu geregelt, wie viel Eigenkapital und Verbindlichkeiten sie als Verlustpuffer vorhalten müssen. Banken, die im normalen Insolvenzverfahren abgewickelt würden, sind davon ausgenommen.

Entfernungspauschale: 38 Cent ab dem 1. Kilometer ab 1.1.2026

Gilt ab 24. Dezember 2025. Ab 2026 gelten für alle Pendler 38 Cent je Entfernungskilometer schon ab dem ersten Kilometer, und auf Speisen in der Gastronomie fällt nur noch 7 Prozent Umsatzsteuer an. Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro.

Sichere Herkunftsstaaten künftig per Verordnung statt per Gesetz

Gilt ab 24. Dezember 2025. Die Bundesregierung kann künftig per Verordnung festlegen, welche Herkunftsstaaten als sicher gelten – Asylanträge von dort werden schneller bearbeitet und abgelehnt. In Abschiebungshaft gibt es keinen automatisch bestellten Anwalt mehr.

Krypto-Anbieter melden Nutzer und Transaktionen ans Bundeszentralamt für Steuern

Gilt ab 24. Dezember 2025. Anbieter von Krypto-Diensten müssen den Finanzbehörden künftig jährlich melden, wer bei ihnen handelt und welche Transaktionen getätigt wurden. Krypto-Nutzerinnen und -Nutzer müssen dafür ihre steuerliche Ansässigkeit bestätigen.

Risikobranchen neu: Friseur, Kosmetik, plattformbasierte Lieferdienste

Gilt ab 30. Dezember 2025. Der Zoll darf bei der Kontrolle von Schwarzarbeit Daten automatisiert abgleichen und Prüfungen digital abwickeln. Friseur- und Kosmetikgewerbe sowie Lieferdienst-Plattformen kommen neu in den Katalog der Risikobranchen, Forstwirtschaft und Fleischerhandwerk fallen heraus.

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