6 Reden, 6 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Stromsteuer-Entlastung für rund 600.000 Unternehmen wird dauerhaft
In der 40. Sitzung am 13.11.2025 sprachen 6 Rednerinnen und Redner zu „ZP 5 – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 13. November 2025 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion SPD. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Wir wollen heute die Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschließen. Ich will vorneweg gleich mal sagen: ein wichtiges Gesetz. Mit dem vorliegenden Entwurf schaffen wir Planungssicherheit und Entlastung für die Wirtschaft in Deutschland. Das ist doch eine gute Botschaft.“
„In dieser Woche behandeln wir neue Gesetzentwürfe, die zeigen, wie sehr sich die Bundesregierung ziert, mal mutig für Bürger und Wirtschaft zu handeln. Wir dagegen wollen Steuern senken, und zwar für alle, und ja, wo nötig auch mal abschaffen.“
„Es ist tatsächlich eine gute Nachricht, dass wir jetzt mit diesem Gesetz erste Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise umsetzen und die Wirtschaft um rund 2,8 Milliarden Euro jährlich entlasten können.“
„Es ist gut, dass Sie bidirektionales Laden erleichtern. Es ist gut, dass Sie Speichern erleichtern. Das begrüße ich ausdrücklich. Aber ich kann Ihnen eine Sache nicht ersparen – da gehen Sie voll an der Sache vorbei –, und das ist die Senkung der Stromsteuer für alle.“
„Presseerklärung der Bundesregierung zur vorletzten Kabinettssitzung mit dem Schwerpunkt Bürokratieabbau: „Weniger Vorschriften – mehr Pragmatismus“. Genau das hätten wir uns als Linke natürlich auch beim Stromsteuergesetz gewünscht.“
„Wir beraten heute abschließend den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes. Mit diesem Gesetz schaffen wir finanzielle Entlastung und stärken die Elektromobilität.“
Zum Gesetz
Unternehmen aus Produktion sowie Land- und Forstwirtschaft zahlen dauerhaft nur den EU-Mindestsatz Stromsteuer von 0,05 Cent je Kilowattstunde. Für Privathaushalte ändert sich nichts. Wer ein E-Auto bidirektional lädt, wird dadurch nicht zum Steuerschuldner.