5 Reden, 14 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Anpassung an EU-F-Gas-Verordnung 2024/573
In der 53. Sitzung am 15.1.2026 sprachen 5 Rednerinnen und Redner zu „Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 15. Januar 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion AfD. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Fluorierte Treibhausgase, kurz F-Gase, sind unscheinbar. Man sieht sie nicht, man riecht sie nicht, dabei begegnen sie uns jeden Tag: im Kühlschrank in der Küche, in der Klimaanlage im Büro, im Feuerlöscher im Hausflur.“
„Vor nicht einmal einem Monat haben wir an dieser Stelle über die F-Gas-Verordnung debattiert. Die gleichzeitige Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung bezeichnete ich damals als Schildbürgerstreich.“
„Die heute debattierte Änderung des Chemikaliengesetzes dient in erster Linie der Anpassung nationaler Regelungen an die F-Gas-Verordnung und die ODS-Verordnung der EU. Besonders relevant sind fluorierte Treibhausgase sowie Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen. – Herr Dr.“
„Es ist gut, dass wir heute das Chemikaliengesetz an die europäische Rechtslage anpassen. Weil vorhin die EU wieder verächtlich gemacht wurde, will ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen: Ich höre immer, wir als Deutschland könnten beim Klimaschutz nicht genug ausrichten.“
„Straffreiheit, organisierte Tätergruppen, globale Infrastruktur des illegalen Handels – Worte, mit denen der Bundesrat das geltende Umweltrecht in Deutschland beschreibt.“
Zum Gesetz
Das deutsche Chemikalienrecht wird an neue EU-Regeln für klimaschädliche fluorierte Treibhausgase (F-Gase) angepasst. Wer Geräte mit F-Gasen ohne die nötige Quote verkauft hat, muss diese nachträglich beschaffen; Händlern kann der Handel zeitweise verboten werden.