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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Debatte25. Februar 2026

8 Reden, 31 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Zustimmung der Ausländerbehörde wird Wirksamkeitsbedingung

In der 58. Sitzung am 25.2.2026 sprachen 8 Rednerinnen und Redner zu „Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.

Stand 25. Februar 2026 · ca. 2 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion AfD. Was die Rednerinnen und Redner sagten.
Plenarprotokoll 21/58 des Deutschen Bundestages (Open Data)

„Wir gehen endlich gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung vor, gegen Menschen, die anderen zu einem dauerhaften Aufenthalt in unserem Land verhelfen, indem sie Kinder anerkennen, die gar nicht die ihren sind und die in vielen Fällen dafür auch noch Geld kassieren.“

„Frau Ludwig, Sie haben angesprochen, dass endlich Missstände beseitigt werden müssen, um das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen. Völlig korrekt. Aber auch dieses Thema zeigt: Wo die AfD ist, da ist vorne; denn es ist unser Thema, was wir bereits vor zwei Jahren hier eingebracht hatten.“

„Familien sind unser engster Bezugspunkt, und es ist sehr wichtig, sie und ihre sozial-familiäre Bindung auch zu schützen und zu fördern.“

„Ich freue mich sehr, dass auf der Tribüne der Verband binationaler Familien und Partnerschaften vertreten ist. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Union, Ihr Gesetz wird binationale Familien hart treffen.“

„Abgeordnete! Neue Sitzungswoche, neuer Generalverdacht gegen Menschen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Die „Bild“-Zeitung wittert den großen Skandal, startet eine rassistische Kampagne. Und das Innenministerium? Na klar, das liefert.“

„Wir beraten heute den Gesetzentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft. Herr Brandner, das ist nicht Ihr Thema. Wir machen das nur mit rechtsstaatlichen Mitteln und verhältnismäßig. Sie wollen das Kind mit dem Bade ausschütten.“

„Hochgeschätzte Staatssekretärin Ludwig! Die Vaterschaftsanerkennung ist ein hohes Gut unseres Familienrechts. Sie dient dem Kindeswohl – hören Sie genau zu! –, der rechtlichen Klarheit und der Verantwortung.“

„Wenn man etwas Positives über diese Debatte sagen kann, dann doch, dass wir uns alle einig sind, dass es Missbrauch ist, wenn Männer in Einzelfällen Vaterschaften nur deshalb anerkennen, weil sie ausländischen Kindern oder deren Müttern ein Aufenthaltsrecht oder die deutsche Staatsangehörigkeit …“

Zum Gesetz

Erkennt ein Mann mit deutschem Pass oder festem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für das Kind einer Mutter mit unsicherem Aufenthalt an, wird das künftig nur wirksam, wenn die Ausländerbehörde zustimmt – außer er weist per Gentest nach, dass er der leibliche Vater ist.

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