4 Organisationen wollten mitreden: Zustimmung der Ausländerbehörde wird Wirksamkeitsbedingung
Im Lobbyregister des Bundestages geben 4 Organisationen an, zum Gesetz „Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften“ Einfluss genommen zu haben – 3 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 10. Juli 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. und Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.. Wer welches Anliegen angibt.NGOs und Stiftungen
- Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.Anliegen: Ablehnung des Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
- Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.Anliegen: Kritik des Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
- Zukunftsforum Familie e.V.Anliegen: Missbräuchliche Vaterschaftsanfechtung: Generalverdacht gegen Familien gefährdet Kindeswohl
Vereine und Verbände
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.Anliegen: Ablehnung des Gesetzentwurfs zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Erkennt ein Mann mit deutschem Pass oder festem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für das Kind einer Mutter mit unsicherem Aufenthalt an, wird das künftig nur wirksam, wenn die Ausländerbehörde zustimmt – außer er weist per Gentest nach, dass er der leibliche Vater ist.