3 Reden, 0 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Test für Zensus 2031: Arbeitsmarkt und Bildung aus vorhandenen Daten
In der 59. Sitzung am 26.2.2026 sprachen 3 Rednerinnen und Redner zu „Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 26. Februar 2026 · ca. 1 Min. LesezeitMit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes gehen wir einen weiteren konsequenten Schritt hin zu einem modernen, digitalen und bürgerfreundlichen Zensus. Bereits 2021 haben wir begonnen, die Bevölkerungszahlen registerbasiert zu ermitteln.
Heiko Hain
„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes gehen wir einen weiteren konsequenten Schritt hin zu einem modernen, digitalen und bürgerfreundlichen Zensus. Bereits 2021 haben wir begonnen, die Bevölkerungszahlen registerbasiert zu ermitteln.“
„Deutschland, aufgepasst: Die KI-Revolution läuft – und wir diskutieren über ein Gesetz zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes. Großartig! Während in den USA und in Asien Milliarden in künstliche Intelligenz investiert werden, verstricken wir uns weiter in Regulierung und Bürokratie.“
„Schon im antiken Rom diente der Zensus dazu, Bürger zu erfassen, ihr Vermögen zu bewerten und staatliche Ansprüche durchzusetzen. Damals wie heute stellt die Erfassung von personenbezogenen Daten der Staatsbürger einen Eingriff in deren informationelles Selbstbestimmungsrecht dar.“
Zum Gesetz
Statistikbehörden dürfen künftig Daten der Finanzämter, der Bundesagentur für Arbeit sowie aus Zensus 2022 und Mikrozensus 2022–2024 nutzen, um zu testen, ob sich Beruf und Bildungsstand ohne Befragung ermitteln lassen – als Vorbereitung auf den Zensus 2031.