5 Reden, 16 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Anerkennung: Kriterium "offene Mitgliedschaft" entfällt
In der 59. Sitzung am 26.2.2026 sprachen 5 Rednerinnen und Redner zu „24. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 26. Februar 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion AfD. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir das Klagerecht für anerkannte Umweltverbände an die internationalen und europarechtlichen Standards an. Wir setzen damit sowohl EU-Recht als auch Vorgaben aus der Aarhus-Konvention um. Das führt am Ende zu mehr Rechtsklarheit. Es entlastet die Gerichte.“
„Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, ist für ein freies Land vielleicht die wichtigste Säule nach dem demokratischen Wahlrecht an sich. Wie so vieles, kann man aber auch dieses konstituierende Element pervertieren.“
„Verbandsklagerecht, Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – der Grundgedanke war und ist, essenzielle Umweltstandards effektiv durchzusetzen.“
„Wir hatten hier heute Vormittag eine sehr lebhafte Diskussion rund um den Klimaschutz. Und wir haben im Moment auch draußen im Land eine sehr lebhafte Diskussion um den Klimaschutz. Ich finde das gut und richtig. Zu verdanken ist das auch der Deutschen Umwelthilfe.“
„Ich finde auch, Sie sollten den Gesetzentwurf zurückziehen. Wir sind völker- und europarechtlich verpflichtet, im Umweltbereich effektiven Rechtsschutz und weiten Zugang zu Gerichten zu gewährleisten. Dem dient das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz.“
Zum Gesetz
Umweltverbände müssen für eine Anerkennung keine offene Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht mehr bieten, auch Stiftungen können anerkannt werden. Zugleich sollen Klagen gegen Strom-, Verkehrs- und Telekommunikationsprojekte schneller entschieden werden.