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Dienstag, 6. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Im Oktober1. Oktober 2026

E-Scooter: Halter haften künftig auch ohne Verschulden – und 3 weitere Änderungen im Oktober

Im Oktober 2026 treten 4 Gesetze in Kraft, die Bundestag und Bundesrat beschlossen haben. Hier steht, was sich ändert und ab welchem Tag.

Stand 1. Oktober 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Für manche wird es günstiger, für andere kommen neue Pflichten oder Kosten dazu.
Inkrafttreten laut Bundesgesetzblatt bzw. Gesetzestext (DIP des Bundestages)

E-Scooter: Halter haften künftig auch ohne Verschulden

Gilt ab 1. Oktober 2026. Wer einen E-Scooter hält oder fährt, haftet künftig auch ohne nachgewiesenes Verschulden für Unfallschäden. Geschädigte können sich damit direkt an den Halter wenden, statt dem Fahrer ein Verschulden nachweisen zu müssen.

Tankrabatt: 14 Cent je Liter weniger Energiesteuer, 1.10.–31.12.2026

Gilt ab 1. Oktober 2026. Für Schaden- und Unfallversicherungen wird ein neuer Sicherungsfonds geschaffen, und die Finanzaufsicht kann angeschlagene Versicherer geordnet abwickeln. Zusätzlich sinkt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel von Oktober bis Dezember 2026 um 14 Cent je Liter.

Förmliche Verpflichtung künftig auch per Live-Video möglich

Gilt ab 3. Oktober 2026. Menschen, die für Behörden arbeiten und förmlich auf Verschwiegenheit verpflichtet werden müssen, können das künftig auch per Video erledigen statt vor Ort. Zusätzlich wird eine Regel zu grenzüberschreitenden Ermittlungen der EU-Staatsanwaltschaft gestrichen.

Anerkennung: Kriterium "offene Mitgliedschaft" entfällt

Gilt ab 6. Oktober 2026. Umweltverbände müssen für eine Anerkennung keine offene Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht mehr bieten, auch Stiftungen können anerkannt werden. Zugleich sollen Klagen gegen Strom-, Verkehrs- und Telekommunikationsprojekte schneller entschieden werden.

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