6 Organisationen wollten mitreden: Besserstellungsverbot für gemeinnützige Forschungsinstitute gelockert
Im Lobbyregister des Bundestages geben 6 Organisationen an, zum Gesetz „Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes“ Einfluss genommen zu haben – 5 davon mit einer schriftlichen Stellungnahme.
Stand 25. September 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Darunter Allianz der Wissenschaftsorganisationen und Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.. Wer welches Anliegen angibt.Weitere Organisationen
- Deutsches Elektronen-Synchrotron DESYAnliegen: Anpassung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes in Hinblick auf Genehmigungsverfahren nach § 65 BHO
- Gesellschaft zur Förderung angewandter Informatik e. V. (GFaI)Anliegen: Anpassung der gesetzlichen Regelungen zum Besserstellungsverbot durch das Wissenschaftsfreiheitsgesetz
- Leibniz-GemeinschaftAnliegen: Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
NGOs und Stiftungen
- Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.Anliegen: Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetz
- Deutsche Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse e. V.Anliegen: Aufnahme der Industrieforschungseinrichtungen in das Wissenschaftsfreiheitsgesetz
Netzwerke und Initiativen
- Allianz der WissenschaftsorganisationenAnliegen: Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetz
Stellungnahmen (PDF beim Lobbyregister)
Zum Gesetz
Gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die Projektgelder vom Bund bekommen, dürfen ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler künftig aus privaten Mitteln besser bezahlen als vergleichbare Beschäftigte des Bundes. Einzelanträge dafür entfallen.