5 Reden, 5 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Neu: Pflicht zum Umweltmanagementsystem für IE-Anlagen
In der 68. Sitzung am 26.3.2026 sprachen 5 Rednerinnen und Redner zu „Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 26. März 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion AfD. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Deutschland steht vor einem tiefgreifenden Zukunftsumbau. Bis 2045 wollen wir klimaneutral wirtschaften. Das ist nicht weniger als die größte industrielle Revolution seit der Entwicklung der Dampfmaschine. Und wie damals gilt: Diese Aufgabe ist gewaltig.“
„Was uns die Bundesregierung heute als simple Umsetzung europäischen Rechts verkauft, ist in Wahrheit die nächste Koalitionsnebelkerze im Namen des Green Deal: mehr Bürokratie, mehr Lenkung, mehr Bevormundung und am Ende mehr Druck auf unsere Industrie.“
„Wir starten heute in die Beratungen der EU-Industrieemissionsrichtlinie. Wir reden dabei über 10 000 Anlagen in Deutschland, und das in einer Phase großer Unsicherheit für Unternehmen, für Beschäftigte, für den Standort Deutschland. Deswegen muss hier eine klare Priorisierung gelten.“
„Dieser Gesetzentwurf ist ambivalent. Immer wenn die EU mit sinnvollem Umweltrecht kommt, schreibt die Bundesregierung irgendetwas dazu, was die Verbesserungen wieder schlechter macht. Industrieanlagen sollen zukünftig nicht nur einfach möglichst wenig schädlich für die Umwelt sein.“
„Wir beraten heute in erster Lesung ein zugegebenermaßen sehr sperriges Gesetzesvorhaben, das aber ein wichtiges Thema betrifft. Die Verringerung von Emissionen ist ein wichtiger Teil des Umweltschutzes, und sie zahlt auch auf den Schutz unserer Gesundheit ein.“
Zum Gesetz
Betreiber großer Industrieanlagen müssen künftig ein Umweltmanagementsystem einrichten, Ressourcen und Wasser effizienter nutzen und mehr Daten zu Emissionen im Internet veröffentlichen. Bei schweren Verstößen drohen Bußgelder bis 3 Prozent des Umsatzes.