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Mittwoch, 7. Oktober 2026Ausgabe KW 41

Echte Politik

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Debatte23. April 2026

7 Reden, 25 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Gasanschluss trennbar: Frist 10 Jahre ab Information

In der 74. Sitzung am 23.4.2026 sprachen 7 Rednerinnen und Redner zu „Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.

Stand 23. April 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion AfD. Was die Rednerinnen und Redner sagten.
Plenarprotokoll 21/74 des Deutschen Bundestages (Open Data)

„Herzlichen Dank. Wir debattieren heute einen Gesetzentwurf, der überfällig ist. Es geht um die Umsetzung von EU-Richtlinien und unter anderem auch um die Ersetzung der Gasnetzzugangsverordnung.“

„Die Bundesregierung macht nun leider Ernst mit dem Wasserstoffquatsch. Wasserstoff ist etwa dreimal so teuer wie Erdgas, bei nur etwa 20 Prozent Nutzungsgrad in der Prozesskette.“

„Zunächst mal muss man zur allgemeinen politischen Lage im internationalen Kontext sagen: Wir erkennen, dass in der Abhängigkeit von fossilen Ressourcen eine riesige Gefahr steckt, eine Gefahr für die Versorgungssicherheit, eine Gefahr von Nichtbezahlbarkeit von Energie.“

„Aufgrund des Kriegs im Nahen und Mittleren Osten steigen die Erdgaspreise. Viele Menschen und Unternehmen, aber auch Kommunen und öffentliche Einrichtungen schauen sich verständlicherweise nach Alternativen zum Heizen um.“

„Mit dem heute vorliegenden Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes wird der Gasausstieg erstmals gesetzlich verankert. Langfristverträge für fossiles Gas werden ab Ende 2050 untersagt. Das ist gut und richtig.“

„Energieinfrastruktur ist quasi das Herz-Kreislauf-System eines Industrielandes. Solange alles funktioniert, ist die Welt in Ordnung, man kümmert sich mal mehr, mal weniger darum.“

„Was soll ich sagen? Täglich grüßt das Wasserstoff-Murmeltier.“

Zum Gesetz

Gasnetzbetreiber dürfen künftig neue Gasanschlüsse ablehnen und bestehende Anschlüsse trennen, wenn ihr genehmigter Netzplan das vorsieht – frühestens 10 Jahre nach der Information der Betroffenen. Endgültig stillgelegte Gasleitungen bleiben im Boden und müssen geduldet werden.

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