5 Reden, 25 Zwischenrufe: So debattierte der Bundestag über Anerkennung: Kriterium "offene Mitgliedschaft" entfällt
In der 86. Sitzung am 25.6.2026 sprachen 5 Rednerinnen und Redner zu „Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes …“. Hier die Kernaussagen in ihren eigenen Worten.
Stand 25. Juni 2026 · ca. 1 Min. Lesezeit · Die meisten Zwischenrufe kamen aus der Fraktion AfD. Was die Rednerinnen und Redner sagten.„Umwelt schützen, Verfahren beschleunigen, Wirtschaft stärken – genau darum geht es bei dem hier vorliegenden Gesetzentwurf. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz regelt, wann anerkannte Umweltverbände gegen behördliche Entscheidungen klagen können.“
„Es war natürlich zu erwarten, dass an diesem Gesetzentwurf nichts mehr wirklich verbessert wird. Es ist ja schon überdurchschnittlich perfide, wie der Öffentlichkeit etwas höchstens Halbgares als großer Wurf verkauft wurde und wird.“
„Wir verabschieden heute Änderungen am Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Und ich muss sagen: Es sind gute Änderungen. Wir machen dieses Gesetz besser. Wir richten das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz neu aus. Wir straffen Verbandsklagerechte, ohne Klagestandards abzubauen.“
„Ich muss ehrlich sagen: Ich bin total enttäuscht von der Regierungskoalition. Dass diese Bundesregierung Umwelt- und Naturschutz zurückdrehen würde, war ja klar.“
„Zeitungstitel von gestern: „Schlimmste Hitzewelle seit 2003: Italien kollabiert – Blackouts, Wasserdiebstahl und Notaufnahmen“. Betroffen sind vor allem ältere Menschen. Die Klimakatastrophe verschärft jede Krise weiter. Die AfD sagt zum Klimawandel, das sei ja nicht alles menschengemacht.“
Zum Gesetz
Umweltverbände müssen für eine Anerkennung keine offene Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht mehr bieten, auch Stiftungen können anerkannt werden. Zugleich sollen Klagen gegen Strom-, Verkehrs- und Telekommunikationsprojekte schneller entschieden werden.